Am 31. Jänner 2026 wurde eine umfassende Produktprüfkampagne zur Überprüfung von Elektromotoren öffentlich. Die Kampagne, organisiert von der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU der Europäischen Kommission (GD GROW), zielte darauf ab, die Energieeffizienz der getesteten Motoren zu bewerten und die Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen zu überprüfen. In diesem Rahmen wurden insgesamt 17 Motoren, bestehend aus zwei Einphasenmotoren und 15 Dreiphasenmotoren, von Marktüberwachungsbehörden in der Schweiz, Schweden und Finnland getestet.
Besonders ins Blickfeld gerieten zwei große Industriemotoren mit einer Leistung von 75 kW, die die Effizienzklasse IE4 erreichen mussten. Diese Anforderungen sind seit dem 1. Juli 2023 in Kraft. Die Prüfung konzentrierte sich auf den Unterschied zwischen Energieverbrauch und mechanischer Leistung der Motoren. Alle 17 getesteten Motoren bestanden die Energieeffizienzprüfungen, jedoch wiesen 11 von ihnen Werte auf, die unter den Herstellerangaben lagen, aber innerhalb der zulässigen Toleranzen blieben.
Ergebnisse der Prüfungen
Die Ergebnisse zeigten, dass lediglich zwei der Motoren die Ökodesign-Anforderungen bezüglich der Produktinformationen erfüllten. Ein signifikantes Manko war, dass 15 Motoren keine Informationen zu Leistungsverlusten bei verschiedenen Betriebspunkten bereitstellten, obwohl Hersteller seit dem 1. Juli 2022 gesetzlich verpflichtet sind, diese Informationen zu liefern. Zudem war das Herstellungsjahr bei acht Motoren nicht auf dem Typenschild vermerkt, und bei mehreren Motoren fehlten Angaben zur Anzahl der Pole, Temperaturgrenzen für die Umgebungsluft sowie zur Nenneffizienz.
Insgesamt wurden 15 Hersteller aufgefordert, die fehlenden Produktinformationen zu ergänzen. Darüber hinaus wurden 12 Produkte im Informations- und Kommunikationssystem für die europäische Marktüberwachung (ICSMS) registriert. Die Marktüberwachungsbehörden appellierten an Hersteller, sich über die Anforderungen der Ökodesign-Verordnung umfassend zu informieren.
Neue Regelungen zur Marktüberwachung
Im Kontext dieser Prüfungen hat die Bundesregierung ein Gesetzespaket zur Modernisierung der nationalen Umsetzung europäischer Regelungen zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung beschlossen. Dieses Gesetz soll die Anpassung an bestehendes EU-Recht gewährleisten, da aktuelle Regelungen teilweise nicht konform sind. Das Hauptziel besteht darin, die Innovationskraft der Industrie zu stärken und Verbraucher beim Treffen nachhaltiger Kaufentscheidungen zu unterstützen, indem sie von konformen Ökodesign-Produkten und korrekten Energielabeln profitieren.
Marktüberwachungsbehörden erhalten durch die neuen Regelungen aktualisierte Sanktionsmöglichkeiten zur Ahndung von Verstößen gegen europäische Rechtsverordnungen. Zudem soll das Gesetz die bürokratischen Abläufe vereinfachen und trotzdem die Interessen von Industrie und Verbrauchern berücksichtigen. Die Zuständigkeit für die Marktüberwachung im Bereich Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung wird auf die Bundesländer übertragen. Die Umsetzung der neuen Regelungen soll, nach Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat, im Sommer 2026 in Kraft treten.
Zusammenfassend zeigt die Prüfkampagne, dass trotz der positiven Ergebnisse bei der Energieeffizienz erhebliche Lücken in den Produktinformationen bestehen. Dies weist auf einen dringenden Handlungsbedarf hin, um die Einhaltung der Ökodesign-Vorgaben zu sichern und die Markttransparenz für Verbraucher zu erhöhen. Ökonews berichtet über die genauen Testergebnisse und die damit verbundenen Herausforderungen, während das Bundeswirtschaftsministerium die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen erläutert.