Schrecklicher Fall von Körperverletzung: Zwei Autofahrer wurden nun wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt, nachdem sie unter erheblichem Alkoholeinfluss schwere Unfälle verursacht hatten. Wie die Krone berichtet, erhielt ein 56-jähriger Mann eine Bewährungsstrafe von acht Monaten sowie eine Geldstrafe, nachdem er mit 2,9 Promille und zwei Passagieren im Fahrzeug einen folgenschweren Unfall hatte. Der Mann hatte am Abend zuvor gefeiert und setzte auch am nächsten Tag seine Mutter und deren Pflegerin in Gefahr. Der verhängnisvolle Moment: Sein Auto landete in einer Böschung, und beide Frauen erlitten teils schwere Verletzungen.
Ein weiterer Vorfall ereignete sich im Wienerwald, wo ein 50-Jähriger mit 2,8 Promille ebenfalls in einen Verkehrsunfall verwickelt war. Auch er wurde zu acht Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt, wie die Kanzlei Wehner anführt. Diese Urteile verdeutlichen, dass fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. In diesem Zusammenhang wird der Verurteilte vom Gericht dazu aufgefordert, sich an bestimmte Auflagen zu halten, um eine Haftstrafe zu vermeiden und eventuell wieder reintegrativ in die Gesellschaft zurückzukehren.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Nach deutschem Recht kann die Strafe für fahrlässige Körperverletzung Bis zu drei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe bedeuten, wobei die Schwere des Vorfalls, das Verhalten des Täters und die vorliegende Nachlässigkeit bei der Urteilssprechung eine entscheidende Rolle spielen. Ein reumütiges Geständnis oder eine schadenswiedergutmachende Haltung können mildernde Umstände sein, während Vorstrafen oder besonders risikobehaftetes Verhalten die Strafe erheblich verschärfen können.
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