In einer wegweisenden Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Genehmigung für die umstrittene Marchfeld Schnellstraße (S8) endgültig abgelehnt. Wie Volksblatt berichtete, sieht das Gericht die geplante Trasse als nicht umweltverträglich an, insbesondere wegen der erheblichen Gefährdung des Natura 2000 Gebiets Sandboden und Pratertrasse. Die Abweisung des Projekts wurde vor allem durch den Schutz des gefährdeten Vogels Triel motiviert, dessen Brutstätten durch die Bauarbeiten irreparabel geschädigt worden wären.
Laut der Entscheidung des BVwG sind die Mängel im Behördenverfahren sowie die Missachtung von naturschutz- und artenschutzrechtlichen Bestimmungen gravierend. Das Ministerium für Umwelt und Verkehr muss nun Alternativen zur S8 prüfen, wie Die Presse feststellt. Dies schließt eine Neubewertung möglicher Trassenführungen ein, welche die Umweltauswirkungen minimieren könnten. Zudem hebt das Gericht hervor, dass öffentliche Interessen eine stärkere Berücksichtigung von Umweltschutzbelangen erfordern.
Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) äußerte sich erfreut über das Urteil und betonte, dass dies ein Signal zur Überarbeitung umweltfreundlicher Lösungen sei. „Die S8 wäre ein Fossil der Vergangenheit gewesen“, zeigt sich auch Helga Krismer, Landessprecherin der Grünen in Niederösterreich, überzeugt. Auf der anderen Seite empfinden Kritiker wie der FPÖ-Politiker Udo Landbauer die Entscheidung als „schweren Schlag ins Gesicht“ für die verkehrsgeplagten Bürger Niederösterreichs. Während die Diskussion um die S8 weitergeht, hat das BVwG einen deutlichen Akzent für den Naturschutz gesetzt und die Vorgehensweise der Genehmigungsbehörden in Frage gestellt.
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