
Der Skandal rund um den ehemaligen österreichischen Finanzminister Karl-Heinz Grasser spitzt sich zu! Am Freitag, dem zweiten Verhandlungstag im Revisionsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof (OGH), hatte Grasser die Gelegenheit, seine Sicht der Dinge darzulegen. Mit einem emotionalen Statement betonte er: "Ich habe nichts Unrechtes getan," und fügte hinzu, dass er ein reines Gewissen habe. Grasser ist weiterhin gegen ein Urteil des Erstgerichts, das ihn nicht rechtskräftig zu acht Jahren Haft verurteilt hat, und glaubt fest an seine Unschuld. Weitere Angeklagte wie der Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger und Lobbyist Peter Hochegger, ebenfalls in den Buwog-Skandal verwickelt, haben die Vorwürfe stets zurückgewiesen, wie vol.at berichtete.
Ein zentrales Thema der Verhandlung war die Befangenheit der Richterin Marion Hohenecker, die von der Verteidigung ins Spiel gebracht wurde. Verteidiger Oliver Scherbaum erklärte, dass das Verfahren nicht fair abgelaufen sei und "grundlegende Fehler" aufgetreten seien. Die Generalprokuratur, die für die Anklage zuständig ist, wies diese Behauptungen jedoch zurück und bezeichnete die Vorwürfe als nicht nachvollziehbar. In der Vergangenheit wurde Grasser vorgeworfen, Informationen über die Privatisierung der Bundeswohnungen an Dritte weitergegeben zu haben, die zu seiner Verurteilung führten, wie auch in einem Report von orf.at verdeutlicht wurde.
Der Buwog-Skandal: Ein Kurswechsel?
Der Buwog-Skandal, in dem es um die Privatisierung der Bundeswohnungen zwischen 2000 und 2007 geht, zieht sich bereits über Jahre. Grasser soll Insiderinformationen an Mitangeklagte weitergegeben haben, die zu einem gefälschten Vergabeverfahren führten. Insbesondere die Umstände, die zum Kauf von rund 60.000 Wohnungen für 961 Millionen Euro führten, stehen im Fokus der Ermittlungen. Die Verteidigung argumentiert, dass es während des Verfahrens "grundlegende Fehler" gegeben habe, die die Unschuldsvermutung der Angeklagten untergraben. Dies spiegelt sich in den intensiven Debatten während des Prozesses wider. Eine Entscheidung des OGH wird am Dienstag um 10:00 Uhr bekanntgegeben, wobei die Möglichkeit einer vollständigen Bestätigung des Ersturteils oder einer Aufhebung im Raum steht.
Die Atmosphäre bleibt angespannt: Grasser und seine Mitangeklagten leiden unter dem Druck des Verfahrens und der öffentlichen Wahrnehmung. "Dieses Verfahren ist für mich zur Höchststrafe geworden," erklärte Grasser am Freitag. Es bleibt abzuwarten, wie der OGH entscheiden wird und ob dieser bedeutende Fall zu einer Wende in der Rechtsprechung führen wird.
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