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Weltweit: Nur drei Personen reisen ohne Reisepass – ein Privileg!

Weltweit dürfen nur drei Personen – der britische König Charles III. sowie der Kaiser und die Kaiserin von Japan – ohne Reisepass reisen, da es für sie als Staatsoberhäupter als „höchst unangebracht“ gilt, solche Papiere zu besitzen, was die besondere Ausnahme dieser Regelung unterstreicht.

Weltweit gibt es eine bemerkenswerte Ausnahme für das Reisen ohne Reisepass: Lediglich drei Menschen dürfen diese Privilegien in Anspruch nehmen. Während für die meisten Bürger der Besitz eines gültigen Reisepasses unerlässlich ist, verlangen internationale Standards, dass auch Kinder ab 2024 einen eigenen Pass benötigen, gibt es spezifische Regelungen für diese drei Ausnahmen.

Das wohl bekannteste Beispiel ist der britische König Charles III. In Großbritannien werden Reisepässe nicht einfach im eigenen Namen ausgegeben; stattdessen geschieht dies offiziell im Namen des Monarcheinstituts. Auf dem britischen Reisepass steht vermerkt, dass der Staatssekretär seiner Majestät alle Länder auffordert, dem Inhaber des Passes ungehinderten Zugang zu gewähren und die notwendige Hilfe anzubieten. Aus diesem Grund ist es, zumindest für diesen Monarchen, überflüssig, einen Reisepass in seinem Namen zu haben, was ein faszinierendes Bild der britischen Monarchie und ihrer besonderen Stellung widerspiegelt.

Einzigartige Privilegien des japanischen Kaiserhauses

Ein weiteres bemerkenswertes Paar, das ohne Reisepass reisen kann, sind der Kaiser und die Kaiserin von Japan. Mit einer Regelung, die 1971 unter Kaiser Hirohito eingeführt wurde, ist es auch für sie „höchst unangebracht“, einen Reisepass bereitzuhalten. Die japanischen Reisepässe enthalten eine spezielle Bitte des Außenministers, die betroffene Person bei der Einreise zu unterstützen. Diese Formalität zeigt deutlich, dass der Kaiser und die Kaiserin einen besonderen Status haben, der sie von den traditionellen Anforderungen für Reisende ausnimmt. Aktuell können also Kaiserin Masako und Kaiser Naruhito ebenfalls ohne Reisepass reisen, und auch sie sind von Visa- und Einwanderungsverfahren befreit.

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Es ist interessant zu bemerken, dass solche Ausnahmen nur für die amtierenden Monarchen gelten. Der Rest der kaiserlichen Familie benötigt reguläre Reisepapiere, was den exklusiven Status der Kaiserin und des Kaisers noch unterstreicht. Dieses System hebt sich deutlich vom Beispiel in Deutschland ab, wo es keine ähnlichen Ausnahmeregelungen für Staatsoberhäupter gibt.

Ausnahmen in Deutschland

Trotz der strengen Reisepassanforderungen gibt es in Deutschland bestimmte Ausnahmen für spezielle Personengruppen. Während der Bundeskanzler, wie Olaf Scholz, seinen eigenen Reisepass beantragen muss, können zum Beispiel Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge auf einen Passersatz zurückgreifen. Dies ist eine wichtige Regelung für Menschen, die aufgrund von Verfolgung oder anderen schweren Bedingungen in ihrer Heimat nicht in der Lage sind, einen Reisepass zu beantragen.

  • Diese Ausnahmeregelungen gelten für:
  • Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention
  • Staatenlose Personen
  • Personen mit subsidiärem Schutz
  • Individuen ohne zumutbare Möglichkeiten, einen Pass ihrer Heimat zu erlangen

In Deutschland ermöglicht die Genfer Flüchtlingskonvention unter bestimmten Bedingungen, dass diese Gruppen bis zu sechs Monate von der Passpflicht befreit werden können. Solche Regelungen zeigen die Bemühungen, humanitäre Unterstützung zu leisten und Personen, die nicht in ihre Heimat zurückkehren können, Schutz zu bieten.

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Die Tatsache, dass so wenige Menschen von der Reisepasspflicht ausgenommen sind, stellt ein interessantes Phänomen dar, das nicht nur die außergewöhnliche Stellung von Monarchen beleuchtet, sondern auch die Schwierigkeiten, mit denen viele Menschen weltweit konfrontiert sind, wenn es um Reisen geht. Die Regeln und Ausnahmen variieren stark zwischen den Ländern und spiegeln die jeweiligen politischen und gesellschaftlichen Strukturen wider.

– NAG

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