Reisen ohne Reisepass ist für die meisten Menschen unvorstellbar, da das Dokument in der Regel unerlässlich ist, um internationale Grenzen zu überschreiten. Doch es gibt drei außergewöhnliche Personen weltweit, die von dieser Regel ausgeschlossen sind. Diese privilegierte Gruppe umfasst Monarchen, deren Status und Bedeutung eine besondere Regelung rechtfertigt.
München – In einer Zeit, in der die Beantragung von Reisepässen und Visa für viele zu einem bürokratischen Albtraum geworden ist, leben drei Personen, die das Privileg genießen, ganz offiziell ohne die dafür benötigten Dokumente zu reisen. Dies schafft ein faszinierendes Bild über die unterschiedlichen Regelungen, die für Staatsoberhäupter gelten.
Der britische König ohne Pass
Ein Beispiel ist der britische Monarch Charles III. Laut einem Bericht der Economic Times wird der Reisepass im Vereinigten Königreich im Namen des Staatsoberhauptes ausgestellt. Auf dem Pass steht geschrieben, dass der Staatssekretär seiner Majestät alle dazu auffordert, den Inhaber ungehindert passieren zu lassen. Dies macht einen eigenen Pass überflüssig. In der Tat trägt der Monarch keinerlei Reisepass, was für die anderen Familienmitglieder nicht zutrifft, da diese die üblichen Dokumente besitzen müssen.
Ein solcher Reisepass wäre für Charles III. nicht nur unnötig, sondern auch unangebracht, da er als das Staatsoberhaupt gilt. Darüber hinaus muss er auch keinen Führerschein besitzen, was die Ausnahmeregelung unterstreicht, die nur für ihn gilt.
Japanische Kaiser ohne Reisedokumente
Ein weiteres bemerkenswertes Beispiel sind der Kaiser und die Kaiserin von Japan. Diese Regelung, die bereits 1971 unter Kaiser Hirohito eingeführt wurde, besagt, dass für die kaiserliche Familie kein Reisepass erforderlich ist. Japanische Reisepässe enthalten eine Aufforderung des Außenministers, die betreffenden Personen einreisen zu lassen. Da diese Minister jedoch dem Kaiser unterstellt sind, wäre es unangemessen, wenn ein Kaiser oder eine Kaiserin einen Reisepass besäße.
Somit können sowohl Kaiser Naruhito als auch Kaiserin Masako ohne Reisepass reisen und sind von den üblichen Visa- und Einwanderungsverfahren befreit. Diese Regelung gilt exklusiv für die amtierenden Monarchen, während andere Mitglieder der kaiserlichen Familie reguläre Reisedokumente benötigen.
Ausschluss von der Reisepasspflicht in Deutschland
In Deutschland sehen die Regelungen anders aus. Staatsoberhäupter müssen wie jeder andere Bürger auch einen Reisepass beantragen. Gleichwohl existieren spezielle Ausnahmen für bestimmte Gruppen von Menschen. Für Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge, Staatenlose und Personen, die subsidiären Schutz genießen, kann ein Passersatz ausreichen, um zu reisen.
Diese individuelle Handhabung kommt nicht von ungefähr, denn laut der Genfer Flüchtlingskonvention dürfen Flüchtlinge nicht in ihr Heimatland zurückgeschickt werden, wenn dort ernsthafte Bedrohungen für ihr Leben oder ihre Freiheit bestehen. Unter bestimmten Bedingungen kann diese Personengruppe eine vorübergehende Ausnahme von der Passpflicht erhalten, die bis zu sechs Monate andauern kann.
Insgesamt sind die Regelungen um die Reisepasspflicht für Staatsoberhäupter und bestimmte Menschengruppen von entscheidender Bedeutung, um die unterschiedlichen rechtlichen, kulturellen und historischen Hintergründe zu verstehen, die diese Ausnahmen ermöglichen.
– NAG