Ein Kammerspiel auf der Autobahn hat jetzt ein unglaubliches Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg hervorgebracht! Ein Autofahrer, der in einer rasanten Verfolgungsjagd mit der Polizei 220 km/h auf einer Strecke mit maximal 120 km/h drauf hatte, wurde nun zur Rechenschaft gezogen, und das trotz eines nicht geeichten Tachometers im Polizeiauto!
Der Fall ist brisant: Mit einem gewissenhaften Blick auf die digitale Tempoanzeige im Polizeifahrzeug registrierte die Polizei die Geschwindigkeitsübertretung beim Nachfahren. Nach Abzug einer Messtoleranz von 20 Prozent blieb dem brennend schnellen Autofahrer immer noch eine Rekordgeschwindigkeit von 176 km/h. Die Konsequenz? Eine saftige Geldbuße von 480 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot! Der Fahrer kickte den Rechtsweg und legte Rechtsbeschwerde ein, doch das Oberlandesgericht blieb unbeeindruckt und stellte fest, dass er die Geschwindigkeit bewusst überschritt und damit vorsätzlich handelte.
Messung durch Nachfahren rechtens!
Timelines der aufregenden Verfolgungsjagd! Das Oberlandesgericht hat erklärt, dass eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren üblicherweise auch mit einem nicht geeichten Tacho zulässig ist. Voraussetzung dafür sind eine lange und klare Messstrecke, ein konstanter Abstand zwischen den Fahrzeugen, eine massive Geschwindigkeitsübertretung und ideale Sichtverhältnisse. Und siehe da, alle Voraussetzungen für die zulässige Messung waren in diesem Fall erfüllt! Dieses Urteil wirbelt die Debatten um Verkehrssicherheit neu auf und stellt die Frage: Ist jeder dieser Tacho-Messungen in der Zukunft ein potenzieller Verfolgungsgriff für Raser?
Oberlandesgericht Brandenburg am 15.04.2024 (AZ: 1 ORbs 11/24)
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