Ab dem 1. September 2024 treten in der Europäischen Union neue Regelungen für Flugreisen in Kraft, die sowohl das Handgepäck als auch die Mitnahme von Flüssigkeiten betreffen. Diese Bestimmungen bringen sowohl Vereinfachungen als auch Herausforderungen für Reisende mit sich.
Die Rückkehr zur 100-Milliliter-Grenze für Flüssigkeiten im Handgepäck wird viele Passagiere überraschen. Während des letzten Sommers konnten Urlauber durch neue CT-Scanner an vielen Flughäfen in Deutschland und Europa von einem beschleunigten Sicherheitscheck profitieren. Flüssigkeiten und elektronische Geräte mussten nicht mehr aus dem Gepäck genommen werden. Doch diese Erleichterung gehört nun der Vergangenheit an. Die EU-Kommission hat aufgrund von Leistungsproblemen bei bestimmten CT-Scannern entschieden, die alte Regelung wieder in Kraft zu setzen.
Wichtigste Änderungen für Reisende
Ab dem 1. September müssen Reisende ihre Flüssigkeiten in Behältern von maximal 100 Millilitern verstauen. Diese Behälter müssen in einer durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastiktüte von einem Liter Volumen transportiert werden. Damit wird die Sicherheitskontrolle wieder auf ein strengeres Niveau angehoben, was vermutlich einigen Reisenden zusätzliche Mühe und Unannehmlichkeiten bereiten wird. Medikamente und Babynahrung bilden eine Ausnahme; diese dürfen weiterhin in größeren Mengen mitgeführt werden, wenn sie während des Fluges gebraucht werden.
Ein weiterer Punkt, der das Reisen erleichtern soll, ist die Einführung einheitlicher Maße für Handgepäck. Künftig dürfen Kabinengepäckstücke maximal 55 x 40 x 20 Zentimeter groß sein und nicht mehr als zehn Kilogramm wiegen. Diese Regelung ist darauf ausgerichtet, die Verwirrung zu verringern, die durch unterschiedliche Gepäckbestimmungen verschiedener Fluggesellschaften entstanden ist. Viele Reisende sind in der Vergangenheit beim Einchecken mit unerwarteten Gebühren konfrontiert worden, da jedes Airline-Unternehmen seine eigenen Vorgaben hatte.
Ebenfalls neu ist, dass Passagiere nun ein zusätzliches kleines Gepäckstück mitführen dürfen, solange es unter den Vordersitz passt. Dieses muss die Maße 40 x 30 x 15 Zentimeter einhalten und könnte beispielsweise eine Handtasche oder Laptoptasche sein. Diese Anpassung kommt insbesondere Reisenden zugute, die zuvor oft extra zahlen mussten, wenn ihr Handgepäck die Anforderungen der jeweiligen Fluggesellschaft nicht erfüllte.
Insgesamt werden die neuen Bestimmungen sowohl Erleichterungen als auch Komplikationen für Reisende schaffen. Wer auf Reisen geht, sollte sich gut informieren, um die neuen Vorgaben im Gepäck zu berücksichtigen und unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
– NAG