Fliegen kann manchmal ein bisschen kompliziert sein, besonders wenn es um das Mitnehmen von Snacks geht. Immer mehr Reisende sind sich bewusst, dass es einige verbotene Substanzen gibt, die in der Kabine eines Flugzeugs nichts verloren haben. Aber wussten Sie, dass selbst das gesunde Fruchtfleisch der Kokosnuss auf dieser Liste steht? Viele Urlauber sind sich dessen nicht bewusst und nehmen in ihrer Vorfreude auf den Urlaub gerne ihren eigenen Proviant mit an Bord. Dabei lauern einige Tücken, über die wir Sie hier informieren möchten.
Snacks und Speisen sind im Flugzeug grundsätzlich erlaubt, jedoch nicht alle. Einige Lebensmittel unterliegen strengen Einfuhrverboten, die je nach Reiseziel variieren können. Insbesondere Produkte wie Milch, Honig und Fleisch dürfen oft nicht eingeführt werden. Das kann bereits am Flughafen problematisch werden, wenn der Zoll im schlimmsten Fall die mitgebrachten Nahrungsmittel beschlagnahmt. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich vor dem Abflug genau informieren, was man mitnehmen darf und was nicht.
Warum Kokosnüsse im Handgepäck gefährlich sind
Besonders interessant ist die Einstufung des Kokosnussfruchtfleisches, auch Kopra genannt, das von der International Air Transport Association (IATA) als Gefahrgut eingestuft wurde. Die IATA hat die Liste der verbotenen Güter jüngst aktualisiert, und die Entscheidung kam wohl für viele überraschend. Aber was macht das Kokosnussfruchtfleisch so brisant? Das Öl in Kokosnüssen sorgt für einen niedrigen Brennpunkt, was bedeutet, dass sich das Fruchtfleisch schnell entzünden kann. Dies stellt in geschlossenen Räumen wie einer Flugzeugkabine ein erhebliches Brandrisiko dar.
Wie die IATA erklärt, kann bereits ein einziger Funken genügen, um Kopra-Staub in Brand zu setzen. Das Risiko einer Selbstentzündung ist ebenfalls gegeben, was die Situation noch prekärer macht. Daher sieht die IATA es als erforderlich an, Kokosnüsse in beiden Gepäckarten – sowohl im Hand- als auch im Aufgabegepäck – zu verbieten. Damit wird das Kokosnussfruchtfleisch auf eine Stufe mit anderen gefährlichen Gütern wie Streichhölzern und Feueranzündern gestellt.
Das Verbot gilt jedoch nicht für alle Kokosnussprodukte. Zum Beispiel dürfen im Einzelhandel verpackte Lebensmittel wie Kokosnusswasser und Kokosnussmilch weiterhin mit ins Flugzeug genommen werden. Diese Ausnahme basiert auf den Verpackungs- und Verarbeitungstechniken, die sicherstellen, dass diese Produkte entsprechend versiegelt sind und die Brandgefahr minimiert wird. So steht der Genuss dieser beliebten Produkte während des Flugs nichts im Wege.
Es ist wichtig, dass Reisende sich über solche Bestimmungen im Klaren sind, bevor sie ihre Koffer packen. Ein Stück Kokosnuss als gesunder Snack kann schnell zur unerwarteten Herausforderung werden, wenn es nicht den Sicherheitsvorschriften entspricht. Im Zweifel gilt: Besser vorher informieren, als am Flughafen unangenehme Überraschungen zu erleben.
– NAG