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Kokosnüsse im Flugzeug: Warum Reisende aufpassen sollten

"Das gesunde Fruchtfleisch der Kokosnuss ist ab dem 29. August 2024 als Gefahrgut eingestuft worden und darf daher von Flugreisenden weder im Hand- noch im Aufgabe-Gepäck transportiert werden, um die Brandgefahr in Flugzeugkabinen zu reduzieren."

Bei der Planung einer Flugreise denken viele Reisende daran, gesunde Snacks mit ins Handgepäck zu nehmen, um teure Flughafenpreise zu umgehen. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten, denn nicht jedes Lebensmittel darf an Bord eines Flugzeugs mitgenommen werden. Ein besonders überraschendes Nahrungsmittel auf der Liste der verbotenen Artikel ist das gesunde Fruchtfleisch der Kokosnuss. Dies stellt für viele Reisende ein unverständliches Verbot dar, das nun erklärt wird.

Die Gründe hinter der Einstufung des Kokosnussfruchtfleisches als gefährlich sind sowohl physikalischer als auch chemischer Natur. Kokosnüsse sind bekannt dafür, einen hohen Ölgehalt zu haben, was sie brennbar macht. Dieses Merkmal führt dazu, dass das Fruchtfleisch der Kokosnuss in einer geschlossenen Umgebung wie der Kabine eines Flugzeugs ein weitaus größeres Risiko darstellt. Laut den Experten von IATA – der International Air Transport Association – kann Kokosnussstaub durch einen einzigen Funken entzündet werden, was somit eine Brandgefahr zur Folge hat. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Selbstentzündung, die weitere Risiken birgt.

Die Regelung wird strenger

In der Vergangenheit sind viele Reisende möglicherweise mit verschiedenen Kokosnussprodukten ohne Probleme geflogen. Nun hat die internationale Luftfahrtvereinigung jedoch ihre Richtlinien aktualisiert und das Kokosnussfruchtfleisch, auch Kopra genannt, als gefährliches Gut eingestuft. Diese Änderung schafft Unbehagen unter den Reisenden, die sich fragen, welche Snacks nun sicher sind. Darüber hinaus gilt, dass nicht nur selbstmitgebrachte Snacks wie Kokosnüsse problematisch sind, sondern auch andere Lebensmittel, weshalb Reisende sich im Vorfeld über die Bestimmungen informieren sollten.

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Zu den weiteren Nahrungsmitteln, die das Handgepäck nicht passieren dürfen, zählen auch Milch, Honig sowie einige Fleischprodukte. In vielen Ländern werden beim Zoll strenge Kontrollen durchgeführt, die dazu führen können, dass verbotene Lebensmittel konfiziert werden, wenn sie im Gepäck gefunden werden. Das bedeutet für Reisende, dass eine gute Vorbereitung und Information über die geltenden Vorschriften entscheidend ist, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Zum Glück gibt es einige Erleichterungen für Reisende. Das Verbot bezieht sich nicht auf alle Kokosnussprodukte. Verpacktes Kokosnusswasser, Kokosnussmilch und andere Produkte aus dem Einzelhandel dürfen laut den aktuellen Vorschriften weiterhin ins Flugzeug mitgenommen werden. Der Grund ist die Art der Verpackung und Verarbeitung, die sicherstellt, dass diese Lebensmittel versiegelt sind, sodass sie als weniger gefährlich eingestuft werden. Dies bietet Reisenden die Möglichkeit, dennoch gesunde Snacks auf die Reise mitzunehmen, solange sie diese bestimmten Kriterien entsprechen.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass Reisende bei der Auswahl ihrer Snacks achtsam sein müssen. Die Einhaltung der Regeln zum Mitführen von Lebensmitteln im Handgepäck ist entscheidend, um beim Sicherheitscheck reibungslose Abläufe zu gewährleisten. Das Verbot von Kokosnussfruchtfleisch ist ein Beispiel dafür, wie sich Sicherheitsbestimmungen im Flugverkehr weiterentwickeln, um die Passagiere und die Crew zu schützen. Reisende sollten sich gut informieren und vorbereitet zu ihrem nächsten Abenteuer aufbrechen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

– NAG

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