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Hochwasser-Chaos in Österreich: Was bedeutet das für Reisende?

Hochwasser verwüstet Teile Polens, Tschechiens und Österreichs - Reisende müssen jetzt wissen, welche Rechte sie haben, um beim Urlaub in betroffenen Regionen nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben!

Das Hochwasser in Teilen von Polen, Tschechien und Österreich hat zu dramatischen Situationen geführt, die nicht nur das Alltagsleben, sondern auch den Tourismus stark beeinträchtigen. Überflutete Straßen und Siedlungen verleiten viele dazu, Reisen in diese betroffenen Regionen in Mittel- und Osteuropa vorerst abzulehnen. Dies hat direkte Folgen für Reisende, die ihre geplanten Urlaube etwa in Städten wie Wien oder Prag antreten wollten.

Besonders betroffen sind Flusskreuzfahrten und Zugverbindungen. Laut aktuellen Berichten fahren viele Züge nicht, und Kreuzfahrtschiffe, die auf der Donau unterwegs sind, müssen ihre Routen ändern oder ganz stoppen, was zur Frustration der Passagiere führt. Es stellt sich die Frage: Was passiert, wenn man bereits vor Ort ist oder eine Reise in naher Zukunft geplant hat?

Rechte der Reisenden verstehen

Wenn Reisende vor Ort sind und geplante Aktivitäten, die im Reisevertrag festgehalten sind, nicht durchführen können, haben sie möglicherweise Ansprüche auf Rückerstattung. Dies betrifft insbesondere jene Reisenden, die auf Flusskreuzfahrten auf der Donau warten. Die Möglichkeit, eine Minderung des Reisepreises zu verlangen, könnte ihnen zustehen, da sie nicht alle vertraglich vereinbarten Leistungen erhalten.

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Für Bahnreisende in Österreich, wo viele Verbindungen wegen der Hochwasserlage unterbrochen sind, gilt eine „dringende Reisewarnung“ der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB). Diese empfehlen, nur unbedingt notwendige Reisen anzutreten. Die Bahnreisenden können ihre Tickets bis zum 22. September nutzen, und Fahrgäste haben bei Zugausfällen Rechte, die in der EU festgelegt sind. Beispielsweise haben sie Anspruch auf Übernachtungen vom Bahnunternehmen, falls sie nicht weiterreisen können. Allerdings können solche Ansprüche bei „höherer Gewalt“, wozu auch das Hochwasser zählt, eingeschränkt sein.

Zusätzlich gibt es Regelungen für Umbuchungen und Erstattungen in Fällen, wo umfangreiche Verspätungen oder Zugausfälle vorhersehbar sind. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass in diesem Kontext Entschädigungen ausgezahlt werden, da das Bahnunternehmen bei höherer Gewalt diese Ansprüche ablehnen kann.

Verbindung zu Reiseveranstaltern herstellen

Im Reiserecht wird von „außergewöhnlichen Umständen“ gesprochen, die die Durchführung einer Pauschalreise erheblich beeinträchtigen, was häufig zu einer Stornierung durch den Veranstalter führt. Individualreisende hingegen stehen bei der Stornierung unter einem zusätzlichen Druck, da sie sich selbst um Erstattungen von Hotels oder Ferienwohnungen kümmern müssen, insbesondere wenn sie nicht flexible Buchungsoptionen gewählt haben.

Wenn es um bereits gebuchte Städtereisen oder Kreuzfahrten in den nächsten Wochen geht, sollten Reisende nicht vorschnell stornieren, da dies zu Stornokosten führen kann. Der Reisende muss in der Lage sein, klare Rücktrittsgründe nachzuweisen. Falls zum Beispiel die Reise in vier Wochen geplant ist, könnte es durchaus möglich sein, dass die Aktivitäten bis dahin wieder durchführbar sind. Es ist wichtig, den Reiseveranstalter kontinuierlich über den Status der geplanten Reise auszukundschaften und sicherzustellen, dass der geplante Inhalt noch gültig ist.

Zusammengefasst, Reisepreisminderungen können gerechtfertigt sein, doch weitergehende Entschädigungsansprüche sind in diesem Fall eher unwahrscheinlich, da der Veranstalter nicht für die unvorhergesehenen Umstände verantwortlich ist. Diese Regelungen sollten Reisenden helfen, sich besser in der aktuellen Lage zu orientieren und ihre Rechte effektiv einzusetzen.

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