30.08.2024 – 07:45
Zollfahndungsamt München
Ein aktueller Fall aus den Straßen Münchens wirft ein grelles Licht auf das Geschehen der organisieren Kriminalität in Deutschland. Das Amtsgericht in Laufen hat am 26. August 2024 einen Kurier zu einer Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt, der mit 46.000 Euro in Bareinzahlungen von Österreich nach Deutschland reisen wollte. Der 30-jährige Deutsche, der derzeit arbeitslos ist, wurde am 28. Februar 2024 am Grenzübergang Walserberg von Beamten der Bundespolizeiinspektion Freilassing festgenommen.
Der Kurier hatte versucht, das Geld, das aus kriminellen Aktivitäten stammen sollte, zu schmuggeln. richtiggehend überführt wurde er während einer Kontrolle, bei der er seine Anmeldepflicht missachtete und die Zugehörigkeit des Bargeldes zu ihm leugnete. Diese Weigerung half ihm nicht, denn nach seiner vorläufigen Festnahme übernahm das Zollfahndungsamt München die Ermittlungen wegen Verdachts auf Geldwäsche.
Der Verlauf der Ermittlungen
Die Festnahme führte zu einer schnellen gerichtlichen Vorführung, bei der Untersuchungshaft und eine Durchsuchung seiner Wohnung in Hanau/Hessen anordnet wurden. Besondere Aufmerksamkeit erhielt der Fall, als sich herausstellte, dass der Kurier das Bargeld aus einer Mülltonne in Klagenfurt, Österreich, geborgen hatte. Die heikle Reise sollte ihn nach Ahlen bei Dortmund führen, wo er das Geld gegen eine Kuriervergütung an eine Kontaktperson hätte übergeben sollen.
Im Zuge der umfassenden Ermittlungen des Zollfahndungsamtes und der Staatsanwaltschaft Traunstein förderte die Auswertung des sichergestellten Materials belastende Beweise zu Tage. Die Beweisaufnahme ergab, dass das Bargeld mit hoher Wahrscheinlichkeit das Ergebnis krimineller Machenschaften war, darunter Zwangsprostitution, Betrug oder Drogenhandel. Der Vorwurf der Geldwäsche wurde somit erhärtet.
In Anbetracht seiner bereits bestehenden Vorstrafen wurde beschlossen, die Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung auszusetzen. Das damals beschlagnahmte Bargeld wird nun zur Staatskasse eingezogen, und das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.
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Christian Schüttenkopf
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– NAG