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Bargeldkurier in Laufen verurteilt: Kriminalfall mit österreichischen Wurzeln

Ein 30-jähriger Deutscher wurde am 26. August 2024 in Laufen zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt, nachdem er am 28. Februar 2024 beim Schmuggeln von 46.000 Euro Bargeld, das aus kriminellen Quellen in Österreich stammte, am Grenzübergang Walserberg von der Bundespolizei festgenommen wurde, was die Bedeutung der Bekämpfung von Geldwäsche und organisierten Verbrechen unterstreicht.

30.08.2024 – 07:45

Zollfahndungsamt München

Ein aktueller Fall aus den Straßen Münchens wirft ein grelles Licht auf das Geschehen der organisieren Kriminalität in Deutschland. Das Amtsgericht in Laufen hat am 26. August 2024 einen Kurier zu einer Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt, der mit 46.000 Euro in Bareinzahlungen von Österreich nach Deutschland reisen wollte. Der 30-jährige Deutsche, der derzeit arbeitslos ist, wurde am 28. Februar 2024 am Grenzübergang Walserberg von Beamten der Bundespolizeiinspektion Freilassing festgenommen.

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Der Kurier hatte versucht, das Geld, das aus kriminellen Aktivitäten stammen sollte, zu schmuggeln. richtiggehend überführt wurde er während einer Kontrolle, bei der er seine Anmeldepflicht missachtete und die Zugehörigkeit des Bargeldes zu ihm leugnete. Diese Weigerung half ihm nicht, denn nach seiner vorläufigen Festnahme übernahm das Zollfahndungsamt München die Ermittlungen wegen Verdachts auf Geldwäsche.

Der Verlauf der Ermittlungen

Die Festnahme führte zu einer schnellen gerichtlichen Vorführung, bei der Untersuchungshaft und eine Durchsuchung seiner Wohnung in Hanau/Hessen anordnet wurden. Besondere Aufmerksamkeit erhielt der Fall, als sich herausstellte, dass der Kurier das Bargeld aus einer Mülltonne in Klagenfurt, Österreich, geborgen hatte. Die heikle Reise sollte ihn nach Ahlen bei Dortmund führen, wo er das Geld gegen eine Kuriervergütung an eine Kontaktperson hätte übergeben sollen.

Im Zuge der umfassenden Ermittlungen des Zollfahndungsamtes und der Staatsanwaltschaft Traunstein förderte die Auswertung des sichergestellten Materials belastende Beweise zu Tage. Die Beweisaufnahme ergab, dass das Bargeld mit hoher Wahrscheinlichkeit das Ergebnis krimineller Machenschaften war, darunter Zwangsprostitution, Betrug oder Drogenhandel. Der Vorwurf der Geldwäsche wurde somit erhärtet.

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In Anbetracht seiner bereits bestehenden Vorstrafen wurde beschlossen, die Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung auszusetzen. Das damals beschlagnahmte Bargeld wird nun zur Staatskasse eingezogen, und das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt München

Pressesprecher

Christian Schüttenkopf

Telefon: 089 5109 1660

Fax: 089 5109 1180

E-Mail: presse@zfam.bund.de

www.zoll.de

Original-Content von: Zollfahndungsamt München, übermittelt durch news aktuell

– NAG

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