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Bahn in der Kritik: Sparpreise benachteiligen nicht-digitalisierte Reisende!

Hessens Datenschützer Alexander Roßnagel schlägt Alarm: Die Bahn diskriminiert Millionen von Reisenden mit Sparpreistickets, indem sie unnötig persönliche Daten fordert und diejenigen ohne Internet oder Smartphone ausschließt – ein gravierender Verstoß gegen den Datenschutz!

In einem bemerkenswerten Vorstoß hat der hessische Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel die Regelungen der Deutschen Bahn zum Erwerb von Sparpreistickets scharf kritisiert. Diese Ticketangebote stehen im Fokus der Datenschützer, da sie beim Kauf persönlich identifizierbare Informationen abfragen, die für viele Kunden problematisch sein können.

Roßnagel äußerte seine Bedenken darüber, dass Menschen ohne Zugang zu Smartphones oder Computern benachteiligt werden. Diese Situation wird besonders kritisch betrachtet, da die Bahn nahezu ausschließlich eine Online-Plattform für den Ticketkauf verwendet. Diejenigen, die auf Datenschutz Wert legen oder dem digitalen Leben nicht gewachsen sind, fühlen sich ebenfalls ausgeschlossen. „Menschen ohne Smartphone oder Computer ist der Weg zum vergünstigten Reisen versperrt“, erklärte Roßnagel. Dies zeigt, wie ernst die Problematik ist.

Kritik an exklusivem Online-Vertrieb

Ebenfalls bedenklich ist die Tatsache, dass selbst beim Kauf am Schalter, wo Tickets ausgedruckt werden können, die Abgabe einer E-Mail-Adresse oder Handynummer erforderlich ist. Damit wird die Barriere für Menschen ohne solche digitalen Identifikatoren enorm erhöht, was Roßnagel als unverantwortlich bewertet. „Die Digitalisierungsstrategie der Bahn ist wenig rücksichtsvoll gegenüber Menschen, die datenschutzbewusst oder wenig technikaffin sind“, kritisierte er weiter.

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Die Deutsche Bahn beruft sich auf die hohe Nutzung ihrer Online-Angebote, wobei mehr als 90 Prozent der Reisenden diese Plattform verwenden. Doch im Umkehrschluss bedeutet das, dass Millionen von Fahrgästen von dieser Bequemlichkeit ausgeschlossen sind. Roßnagel hebt hervor, dass die Bahn als quasi monopolistische Größe im deutschen Schienenverkehr auch eine Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit hat. „Da das Unternehmen quasi ein Monopol im Zugverkehr in Deutschland hat, trägt es eine Gemeinwohlverantwortung“, so Roßnagel.

Beim Online-Kauf müssen Reisende viele persönliche Daten angeben, darunter auch eine Handynummer oder eine E-Mail-Adresse. Diese könnten theoretisch zur Individualisierung eines Tickets genutzt werden, um einen illegalen Weiterverkauf zu verhindern; jedoch gibt es auch alternative Lösungen, die eine solche Datensammlung überflüssig machen würden. „Wir als Datenschutzaufsichtsbehörde sind keine Digitalisierungsgegner“, sagte Roßnagel. „Wir wenden uns aber gegen einen unnötigen Zwang zur Preisgabe von Daten.“ Die Kritik richtet sich somit nicht gegen die Digitalisierung an sich, sondern gegen die Art und Weise, wie diese umgesetzt wird.

Zusätzlich stellt Roßnagel klar: „Die zwangsweise Erhebung von E-Mail-Adresse oder Smartphone-Nummer ist datenschutzrechtlich unzulässig.“ Laut seiner Einschätzung erhebt die Bahn mehr Daten, als zur Durchführung des Ticketkaufs erforderlich wäre.

Die Reaktion der Deutschen Bahn auf diese Vorwürfe fiel defensiv aus. Eine Sprecherin des Unternehmens stellte klar, dass die Kontaktdaten der Reisenden notwendig seien, um sie über mögliche Änderungen während ihrer Reise informieren zu können, beispielsweise über Gleiswechsel oder Verspätungen. „Wir möchten unsere Reisenden bei Änderungen zu ihrer Fahrt informieren. Dazu müssen wir die Kunden erreichen können und benötigen daher einen Kontakt“, erläuterte sie. Diese Daten würden ausschließlich für die Übermittlung von Tickets und Reiseinformationen verwendet.

Weitere Entwicklungen sind abzuwarten, und es bleibt zu sehen, wie die Bahn auf die Wirksamkeit ihrer Digitalisierungsstrategie reagieren wird. Berater in den Reisezentren sowie der telefonische Kundenservice seien darauf vorbereitet, den Reisenden Unterstützung anzubieten, um den Übergang zur digitalen Welt so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Jetzt bleibt die Frage, wie sich diese Kontroversen weiterentwickeln werden und ob die Bahn bereit sein wird, ihre Strategie zu überdenken, um den Bedürfnissen aller Kunden gerecht zu werden. Die Diskussion über Datenschutz und digitale Inklusion ist damit keineswegs abgeschlossen. Mehr über die Hintergründe dieser Diskussion findet sich in einem aktuellen Artikel hier.


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