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Österreichs Verantwortung: EU-Omnibus gefährdet Lieferkettengesetz!

Am 12. März 2025 steht die EU vor einer enormen Herausforderung: Die neue Omnibus-Verordnung der EU-Kommission könnte drohen, auch grundlegende Nachhaltigkeitsvorgaben für Unternehmen zu lockern. Die Menschenrechtsorganisation Südwind warnt eindringlich, dass durch diese Regelungen die EU-Klimaziele gefährdet werden und eine verbindliche Unternehmenshaftung bei Menschenrechtsvergehen untergraben wird. Dies könnte verantwortungsvolle Firmen in eine benachteiligte Position bringen, während rücksichtslos agierende Unternehmen von einem faktischen Freibrief profitieren könnten. Stefan Grasgruber-Kerl, Lieferkettenexperte bei Südwind, kritisiert: „Das kann nicht im Interesse einer fairen und nachhaltigen Wirtschaftspolitik sein!“ Die Organisation fordert die österreichische Regierung auf, der Omnibus-Verordnung im EU-Rat nicht zuzustimmen, um nicht die Grundlagen einer nachhaltigen Wirtschaftspolitik weiter zu gefährden, wie [ots.at] ausführlich berichtete.

Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass die Omnibus-Initiative, die am 26. Februar 2025 vorgestellt wurde, Anpassungen an der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) vorsieht. Diese Regelung trat am 25. Juli 2024 in Kraft und soll Unternehmen verpflichten, Menschenrechte und Umweltstandards entlang ihrer gesamten Lieferkette global zu schützen. Durch die Omnibus-Initiative wird nun eine Fristverlängerung für die Umsetzung der CSDDD in nationales Recht um ein Jahr bis zum 26. Juli 2027 vorgeschlagen. Obwohl es Ansprüche auf Zivilrecht gibt, erhalten Mitgliedstaaten auch mehr Freiraum, was zu Unsicherheiten führen könnte. Die Pflichten der Unternehmen bleiben grundsätzlich bestehen und erfordern sorgfältige Vorbereitungen, so [pwc.de].

Nächste Schritte für Unternehmen

Die bevorstehenden Änderungen, die durch die Omnibus-Initiative angestoßen werden, verdeutlichen die Notwendigkeit für Unternehmen, ihr Risikomanagement zu überarbeiten. Insbesondere der Fokus auf unmittelbare Zulieferer wird verstärkt, und unternehmerische Sorgfaltspflichten werden präzisiert. Dies könnte bedeuten, dass Firmen in Zukunft gezwungen sind, auch potenzielle Risiken von mittelbaren Zulieferern anzusprechen, um zivilrechtliche Haftung zu vermeiden. „Die Struktur der Omnibus-Initiative könnte dazu führen, dass eine regelmäßigere Betrachtung der gesamten Lieferkette zur Risikoanalyse nicht mehr gefordert ist“, warnt Südwind und hebt hervor, dass die Umsetzung von Menschenrechts- und Umweltstandards neben finanziellen Folgen auch massive Auswirkungen auf die Reputation von Unternehmen haben könnte.

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Beste Referenz
ots.at
Weitere Quellen
legal.pwc.de

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