Die Regierung Österreichs steht vor einer finanziellen Bewährungsprobe! Trotz der verfassungsmäßigen Pflicht, spätestens zehn Wochen vor Jahresende einen Budgetvorschlag vorzulegen, ist dies wegen der Nationalratswahlen und laufenden Koalitionsverhandlungen bis heute nicht geschehen. Deshalb tritt am 1. Januar 2025 ein automatisches Budgetprovisorium in Kraft, um das Funktionieren der Staatsverwaltung und Zahlungsfähigkeit sicherzustellen, wie vienna.at berichtete.
Das automatische Budgetprovisorium ist eine verfassungsmäßige Notlösung. Es sieht vor, dass das Budget des Vorjahres mit den bestehenden gesetzlichen Obergrenzen fortgeführt wird. Allerdings darf der Bund neue Finanzschulden nur bis zur Hälfte der für das Jahr 2024 genehmigten Höchstbeträge aufnehmen. Laut dem Budgetdienst des Parlaments wird diese Schulden-Obergrenze vermutlich schon vor der Jahresmitte bis zum Maximum ausgeschöpft sein. Konkrete Zahlen aus dem letzten Bundesfinanzgesetz zeigen, dass 2024 insgesamt 114,4 Milliarden Euro an Finanzschulden eingeplant waren, was die finanziellen Spielräume für 2025 drastisch einschränkt, wie parlament.gv.at feststellte.
Optionales Handeln des Nationalrats
Der Nationalrat könnte alternativ ein gesetzliches Budgetprovisorium beschließen, um durch flexiblere Regelungen die finanziellen Spielräume zu erweitern. Dieses könnte entweder durch die Abgeordneten selbst als Initiativantrag oder als Regierungsvorlage eingebracht werden. In der Vergangenheit gab es ähnliche Situationen: Nach der Nationalratswahl 2019 wurde ebenfalls ein automatisches Budgetprovisorium eingeführt, gefolgt von einem gesetzlichen Provisorium drei Tage nach der Angelobung der neuen Regierung. Wenn keine Einigung erzielt wird, stehen Behörden und Ministerien vor der Herausforderung, die bereitgestellten Mittel und Verantwortlichkeiten entsprechend der gültigen Planung aus dem Jahr 2024 zu verwalten.
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