Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat einen bedeutenden Schritt im Tierschutzrecht unternommen, indem er einen Antrag von Landwirten gegen das bevorstehende Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung abgewiesen hat. Dieser Beschluss, der am Montag in einer offiziellen Mitteilung des VfGH bekannt gegeben wurde, besagt, dass das Verbot am 1. Juni 2025 in Kraft tritt, sofern der Gesetzgeber nicht bis dahin eine neue Regelung erarbeitet. Die Landwirte hatten argumentiert, dass ihre wirtschaftliche Freiheit und das Recht auf Besitz verletzt würden, jedoch stellte der VfGH fest, dass die angefochtenen Gesetze die Rechte der Antragsteller aktuell nicht beeinträchtigen würden, wie Volksblatt berichtete.
Urteil Treiber für Reformen
Das Urteil des VfGH hat in der Branchenpolitik für Aufsehen gesorgt und wird als Wendepunkt in der Schweinehaltung angesehen. Der Gerichtshof hatte die zuvor festgelegte Übergangsfrist von 17 Jahren bis zum Verbot als unangemessen erachtet, was auf einen wachsenden Druck in Richtung tierschutzgerechter Praktiken hinweist. Der burgenländische Landeshauptmann Hans Peter Doskozil äußerte, dass diese Entscheidung sowohl den Tierschutz als auch die verantwortungsvolle Landwirtschaft fördere und lobte den Erfolg seiner Landesregierung in dieser Angelegenheit. Das Verbot wird nun früher Wirklichkeit, was neben den positiven Tierschutzaspekten auch Sorgen um wirtschaftliche Folgen bei den Schweinebauern aufwirft, da diese die neuen Anforderungen schneller als geplant umsetzen müssen, wie Fleischundco bemerkte.
Die Reaktionen auf den VfGH-Beschluss sind gemischt: Während viele Tierschützer und Befürworter einer tierfreundlicheren Landwirtschaft jubeln, äußern Branchenvertreter Bedenken hinsichtlich wirtschaftlicher Belastungen. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig betonte die Wichtigkeit der Versorgungssicherheit mit heimischen Produkten und der wirtschaftlichen Stabilität der Bauernhöfe. Die Herausforderungen, denen sich die Schweinemäster gegenübersehen - insbesondere die hohen Investitionskosten für die Umstellung auf neue Haltungsformen - stehen im klaren Fokus. Bereits jetzt zeigt sich ein Rückgang bei der Anzahl der Schweinehalter und des Schweinebestands, was auf die Notwendigkeit einer geschlossenen Lösung hinweist, um die heimische Landwirtschaft zu unterstützen und zugleich tierschutzrechtliche Fortschritte zu erzielen.
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