Recht

VfGH kippt Auskunftsverweigerung: Krainer gewinnt gegen Ministerien!

In einem aufsehenerregenden Urteil hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) aufgehoben, das zuvor eine Informationsanforderung des SPÖ-Abgeordneten Kai Jan Krainer abgelehnt hatte. Krainer hatte Informationen zu einem internen Revisionsbericht, bekannt als das „Beinschab-Tool“, sowohl beim Finanz- als auch beim Bildungsministerium angefordert. Diese Anfrage wurde mit der Begründung abgelehnt, dass aufgrund des Auskunftspflichtgesetzes keine Auskunft erteilt werden könne, da Riainer die Informationen über das parlamentarische Fragerecht anfordern könne. Das BVwG hielt die Auskunftsverweigerung für rechtens, jedoch stellte der VfGH fest, dass diese Interpretation falsch war. Laut dem VfGH hat Krainer als Abgeordneter das Recht auf Auskunft wie „jedermann“.

In seiner Mitteilung stellte der VfGH klar, dass Anfragen von Abgeordneten nur unter bestimmten, gesetzlich festgelegten Bedingungen als parlamentarische Anfragen gelten. Dies war bei Krainers Anfrage jedoch nicht gegeben. Der VfGH wies darauf hin, dass die Begründungen des BVwG gegen den Gleichheitsgrundsatz verstießen und forderte eine erneute Entscheidung des BVwG. Das bedeutet, dass Krainer nun möglicherweise Zugang zu den begehrten Informationen bekommt, was das weitere Vorgehen hinsichtlich des kritischen Berichts beeinflussen könnte, wie orf.at berichtete.

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Österreich
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orf.at

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