Verfassungsgerichtshof startet historisches Massenverfahren zum ORF-Beitrag!
Verfassungsgerichtshof, Österreich - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine bedeutende Entscheidung getroffen, die im Zentrum aktueller rechtlicher Kontroversen steht. Die Vielzahl an Beschwerden gegen das ORF-Beitragsgesetz sowie den Paragraphen 31 des ORF-Gesetzes wurde offiziell als „Massenverfahren“ erklärt, wie exxpress.at berichtet. Insgesamt liegen dem VfGH 18 Beschwerden vor, die sich weitestgehend auf ähnliche Argumentationen stützen. Ein wesentlicher Streitpunkt ist die Frage, ob die ORF-Beitragsservice GmbH (OBS) berechtigt ist, Bescheide zu erlassen. Aufgrund der Bedeutung dieser Rechtsfragen wird der VfGH die Klärung in Form von Rechtsätzen vornehmen, was äußerst selten vorkommt. Letztmals fand ein solcher Vorgang im Zusammenhang mit dem Glücksspielgesetz statt.
Diese Entscheidung hat direkte Auswirkungen auf die derzeit laufenden Verfahren, da die anhängigen Prozesse beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) automatisch unterbrochen werden, sobald der Beschluss durch den Bundeskanzler im Bundesgesetzblatt kundgemacht wird. Ab diesem Zeitpunkt dürfen die Verwaltungsgerichte keine Entscheidungen mehr treffen, die die Klärung der Fragen durch den VfGH beeinflussen könnten. Ein solcher Schritt könnte als rechtswidrig betrachtet werden und das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzen. Erst nach der Veröffentlichung der verbindlichen Rechtsätze durch den VfGH werden die Verwaltungsgerichte ihre Verfahren wieder aufnehmen dürfen. Rechtsanwalt Gernold Beneder merkt an, dass diese Entscheidung ein klares Signal dafür ist, dass der VfGH die vorgebrachten Einwände ernst nimmt.
Wichtige Auswirkungen auf verfassungsrechtliche Verfahren
Der VfGH beschäftigt sich nicht nur mit dem ORF-Beitrag, sondern behandelt auch eine Vielzahl von Verfahren, die sich auf vermögensrechtliche Ansprüche, Normenkontrollverfahren sowie Entscheidungsbeschwerden beziehen, wie wko.at erläutert. Die allgemeinen Vorschriften zur Form von Eingaben und deren Zulässigkeit gelten dabei für alle Verfahren, wobei jede Verfahrenart eigene spezifische Voraussetzungen hat. Der VfGH agiert als Kausalgericht, das bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zuständig ist, die nicht im ordentlichen Rechtsweg geklärt werden können. Die nun beschlossene Massenverhandlung könnte demnach weitreichende Folgen für ähnliche Fälle in der Zukunft haben und die rechtlichen Rahmenbedingungen für sämtliche ORF-Verfahren nachhaltig beeinflussen.
Details | |
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Vorfall | Gesetzgebung |
Ort | Verfassungsgerichtshof, Österreich |
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