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EuGH-Urteil: Geschlechtskorrektur ohne OP-Nachweis jetzt für alle möglich!

Ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sorgt für Aufregung: Transpersonen dürfen ihren Geschlechtseintrag nun ohne Nachweis einer geschlechtsangleichenden Operation ändern. Diese Entscheidung, die auf den Fall einer Flüchtlingsperson aus dem Iran zurückgeht, bestätigt das individuelle Recht auf Korrektur personenbezogener Daten. Laut Krone.at wurde die betroffene Person, die in Ungarn Schutz gefunden hatte, bei ihrer Einreise als Frau registriert, obwohl sie sich als Mann identifizierte und dies durch medizinische Gutachten belegte.

Zu den Hintergründen: Die ungarischen Behörden hatten die Änderung des Geschlechtseintrags abgelehnt, da kein operativer Eingriff nachgewiesen wurde. Der EuGH wies jedoch darauf hin, dass es keinen nationalen Regelungen geben sollte, die die Richtigkeit von Geschlechtsidentitäten infrage stellen. Die Grundlage für diese Entscheidung ist der Schutz persönlicher Daten, wie Tageblatt.lu berichtete. Das Gericht betonte, dass ein einfaches ärztliches Attest, das die transidente Identität bestätigt, ausreicht und keine weiteren Anforderungen gestellt werden dürfen.

Rechte von Transpersonen gestärkt

Dieses Urteil markiert einen wichtigen Schritt in der rechtlichen Anerkennung und dem Schutz von Transidentität in der Europäischen Union. Der EuGH stellte klar, dass kein Mitgliedstaat Bedingungen an Änderungen des Geschlechtseintrags knüpfen darf, die als Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und das Privatleben gelten könnten. Die Entscheidung setzt ein deutliches Zeichen und könnte zahlreiche administrativen Hürden für Transpersonen beseitigen, die häufig mit langwierigen und diskriminierenden Verfahren konfrontiert sind, um ihre Identität anerkannt zu bekommen.

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Gesetzgebung
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Ungarn, Land
Beste Referenz
krone.at
Weitere Quellen
tageblatt.lu

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