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Frank Rosin unter Beschuss: Werden lebende Krebse zum Koch-Zoff?

Frank Rosin, ein prominenter TV-Koch aus Dorsten, sieht sich ernsthaften Vorwürfen gegenüber, weil er in seiner Kochsendung lebende Flusskrebse zubereitet hat. Der Deutsche Tierschutzbund hat eine Anzeige gegen ihn eingereicht, in der ihm vorgeworfen wird, gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben. Es geht dabei um die Art und Weise, wie die Krebse vor dem Kochen behandelt wurden.

In der Sendung „Wer kocht das Beste für die Gäste?“ war zu beobachten, wie Rosin mehrere lebende Flusskrebse in einen Topf mit heißem Fett warf. Laut einer Erklärung von Evelyn Ofensberger, der Leiterin der Rechtsabteilung des Deutschen Tierschutzbundes, ist die Methode, Krebs zuzubereiten, durch das gesetzliche Tierschutzrecht klar geregelt. „Die Tötung von Krebstieren durch Braten ist langwierig und qualvoll und per Gesetz ausdrücklich verboten“, äußerte sie sich zu den Vorwürfen.

Gesetzliche Rahmenbedingungen und zukünftige Änderungen

Der Tierschutzbund betont, dass das Töten von Tieren legal ist, sofern es einem „vernünftigen Grund“ dient und die entsprechenden Tötungsmethoden anwendet werden. In diesem Fall sei die Tötungsmethode, die Rosin anwandte, jedoch nicht akzeptabel. Zudem erkennt der Gesetzgeber mittlerweile die Schmerzempfindungsfähigkeit von Krebstieren an, was bedeutet, dass auch die Tötung im kochenden Wasser ohne vorherige Betäubung in naher Zukunft verboten sein könnte.

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Ein Zuschauer, der die besagte Episode am 21. August 2024 auf Sat.1 und der Streaming-Plattform Joyn sah, hat den Tierschutzbund über die tierschutzwidrige Praxis informiert. Laut den vorliegenden Informationen war nicht nur die Tötung selbst problematisch, sondern auch die Lagerung der Flusskrebse. Während der Sendung wurden die lebenden Krebse in einer wasserlosen Glasschale transportiert, was ebenfalls als ordnungswidrig eingestuft wird.

Bisher hat sich Frank Rosin nicht öffentlich zu den Vorwürfen geäußert und die Diskussion um seine Kochmethoden sorgt für reges Aufsehen. Der Deutsche Tierschutzbund bleibt dabei, die Vorwürfe ernst zu nehmen und hat darauf hingewiesen, dass die Beobachtungen aus der Sendung eindeutig sind. Die Situation wirft ein Schlaglicht auf die aktuellen Praktiken in der Gastronomie, insbesondere im Umgang mit Tieren, die für kulinarische Zwecke verwendet werden.

Für weitere Details und Informationen zu den Hintergründen dieser Bekanntmachung, siehe den Bericht auf www.dorstenerzeitung.de.

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