Schreckliche Bedrohung: Essenslieferant in Wien mit Waffe verfolgt!

Wien-Landstraße, Österreich - Am Samstagabend, dem 1. Juni 2025, kam es in Wien-Landstraße zu einem Vorfall, der sowohl die Polizei als auch die Öffentlichkeit in Aufregung versetzte. Ein 21-jähriger österreichischer Staatsbürger bedrohte einen 18-jährigen Essenslieferanten mit einer Schreckschusswaffe, wie vienna.at berichtet. Der Vorfall ereignete sich, als der Essenslieferant sein Elektromoped im Eingangsbereich eines Mehrfamilienhauses abgestellt hatte.
Der 21-Jährige, der sich zunächst auf dem Balkon aufhielt, forderte den Lieferanten auf, dies nicht mehr zu tun. Die Situation eskalierte, als der Täter mit einem Stock auf die Straße trat und den jungen Mann weiter bedrohte. Der 18-Jährige floh in Panik und informierte umgehend die Polizei. Die Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Fiakerplatz durchsuchten daraufhin mit Unterstützung der WEGA die Wohnung des mutmaßlichen Täters.
Festnahme und Alkoholtest
Im Wohnzimmer des Verdächtigen wurde schließlich die Schreckschusspistole gefunden und sichergestellt. Der 21-Jährige wurde vorläufig festgenommen, und ein Alkoholtest ergab einen Wert von etwa 2,3 Promille. Während der Befragung gestand der Mann seine Taten. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien wurde er jedoch auf freiem Fuß angezeigt.
Dieser Vorfall ist nicht der erste von seiner Art. Laut krone.at wurde ein 30-jähriger Mann wegen gefährlicher Drohung vor Gericht gestellt. Auch er hatte einen Essenslieferanten mit einer Gasdruckpistole bedroht, nachdem eine Lieferung verspätet war und der Lieferant versuchte, Kontakt aufzunehmen. Der 30-Jährige bezeichnete seine Reaktion als „dumme Kurzschlussreaktion“ und bereute sein Verhalten. Er erhielt eine Geldbuße für seine Handlung.
Waffenrecht in Österreich
Diese jüngsten Ereignisse werfen ein Licht auf das Waffenrecht in Österreich. Nach den gesetzlichen Bestimmungen müssen Personen, die einen Waffenpass beantragen wollen, einen Bedarf nachweisen, der über bloße Vermutungen hinausgeht. Dies bedeutet, dass der Antragsteller konkrete Gefahren nachweisen muss, denen er mit Waffengewalt begegnen möchte. Wie im Bundesministerium für Inneres dargelegt, obliegt es dem Antragsteller, die besondere Gefahrenlage konkret darzulegen, um den Ermessensspielraum der Behörde zu nutzen.
Die Vorfälle in Wien verdeutlichen die Ernsthaftigkeit von Bedrohungen im Zusammenhang mit Essenslieferungen und die Selbstjustiz, die aus solchen Konflikten resultieren kann. Die Polizei ermutigt alle Betroffenen, solche Vorfälle sofort zu melden, um ähnliche Situationen in der Zukunft zu vermeiden.
Details | |
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Vorfall | Bedrohung |
Ursache | Alkohol, Kontaktaufnahme |
Ort | Wien-Landstraße, Österreich |
Festnahmen | 1 |
Quellen |