WKÖ 2024: Mitglieder profitieren von deutlicher Entlastung!

Die WKÖ veröffentlicht ihren Rechnungsabschluss 2024 mit Entlastungen und Serviceausbau trotz wirtschaftlicher Herausforderungen.
Die WKÖ veröffentlicht ihren Rechnungsabschluss 2024 mit Entlastungen und Serviceausbau trotz wirtschaftlicher Herausforderungen.

Österreich - Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hat am 30. Mai 2025 einen Rechnungsabschluss veröffentlicht, der eine deutliche finanzielle Entlastung für ihre Mitglieder zeigt. Laut den Informationen von OTS wird dieser Rechnungsabschluss im Juni dem Wirtschaftsparlament zur Beschlussfassung vorgelegt. In Anbetracht der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen und geopolitischen Unsicherheiten wies WKÖ-Vizepräsident Wolfgang Hesoun darauf hin, dass die gesenkten Hebesätze ab 1. Januar 2024 eine zentrale Rolle bei dieser finanziellen Entlastung spielen.

Die Kammerumlagen, die sich auf insgesamt 247,7 Millionen Euro belaufen, wurden durch eine Senkung des Hebesatzes um 12 Prozent erheblich reduziert. Diese Summe setzt sich aus der Kammerumlage 1 (97,6 Millionen Euro) und Kammerumlage 2 (150,1 Millionen Euro) zusammen. In Anlehnung an die Informationen von Priklopil lagen die Kammerumlagen 2024 signifikant unter dem Niveau des Vorjahres und auch um 7,2 Prozent unter dem Voranschlag, was auf die negative Wirtschaftsentwicklung zurückzuführen ist.

Kostenmanagement und Bilanz

Die WKÖ hat dennoch den negativen Betriebserfolg von 13,9 Millionen Euro durch Kostendisziplin und Einsparungen im Sachaufwand, die 166,5 Millionen Euro ausmachten, teilweise kompensiert. Der Rechnungsabschluss weist nach Berücksichtigung des Finanzerfolges von 4,6 Millionen Euro sowie der Kapitalertragssteuern einen Verlust von 10,3 Millionen Euro aus. Dieser Bilanzverlust wird aus der Ausgleichsrücklage gedeckt, die für unvorhergesehene Schwankungen vorgesehen ist. Die WKÖ erzielte jedoch auch bedeutende politische Erfolge im Jahr 2024, einschließlich der Senkung der Körperschaftssteuer und der Förderung von Investitionen.

Ein zentrales Anliegen der WKÖ ist die Entbürokratisierung, welche ebenso Teil ihrer Strategie zur Förderung von Wachstum und Innovation ist. Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen wurde das Serviceangebot für die Mitglieder erweitert, was sich in der Vielzahl an Veranstaltungen und Informationsformaten zeigt.

Verpflichtungen und Umlagen

Gemäß der Festlegungen müssen Wirtschaftskammer-Mitglieder die Grundumlage, Kammerumlage 1 (KU1) und Kammerumlage 2 (KU2) entrichten. Diese Umlagen sind notwendig zur Finanzierung der Organisationen gemäß dem Wirtschaftskammergesetz und umfassen die neun Landeskammern sowie die WKÖ. Die Höhe und Fälligkeit der Umlagen variieren je nach Fachorganisation und werden jährlich von den Fachgruppen beschlossen. Die Grundumlage wird je Fachgruppe fällig, während die Kammerumlagen aufgrund von steuerbaren Nettoumsätzen und Bruttolöhnen berechnet werden.

Besonders hervorzuheben ist, dass bei der Kammerumlage 1 eine Freigrenze von 150.000 Euro gilt, ab der Mitglieder zur Zahlung verpflichtet sind. Diese Umlagen sind Selbstbemessungsabgaben und müssen bis zum 15. des auf das Kalendervierteljahr zweitfolgenden Kalendermonats gemeldet werden. Für die Kammerumlage 2 müssen Unternehmen mit Dienstnehmern eine zusätzliche Umlage entrichten, wobei insbesondere Bruttolöhne unter 1.460 Euro eine Reduzierung der Beitragsgrundlage ermöglichen. Mehr Details hierzu bietet die Informationsseite von WKO.

Abschließend betont Vizepräsident Hesoun die Mitgliederorientierung und den Fokus der WKÖ auf zukunftsgerichtete Themen, während gleichzeitig die vorbereitenden Maßnahmen für den Österreich-Pavillon der EXPO 2025 in Osaka unter dem Motto „Composing the Future“ vorangetrieben werden.

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Vorfall Finanzmarkt
Ort Österreich
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