Tierschutz in Gefahr: Trotz Millionenumsatz keine Kontrolle für Hobbyzüchter!

Österreich - In Österreich sind Tausende von Hobbyzüchtungen für Hunde und Katzen registriert. Diese Züchter:innen müssen sich lediglich bei der Bezirksverwaltungsbehörde melden, ohne dass eine verpflichtende Kontrolle erfolgt. Diese laxen Regelungen schaffen ein Umfeld, in dem illegale Geschäfte gedeihen können, berichten Tierschutzorganisationen wie „Vier Pfoten“. Laut einer parlamentarischen Anfrage aus Dezember 2022 gibt es in sieben Bundesländern, ausgenommen Wien und Tirol, 3.751 gemeldete Hunde- und 2.611 Katzenzüchter.
Nur 26 dieser Züchter hingegen sind bewilligt und unterliegen gesetzlichen Kontrollen. Angesichts dieser Zahlen ist es nicht verwunderlich, dass der Staat Millionen an Steuereinnahmen entgehen. Der Grund dafür liegt in der Tatsache, dass sowohl Verkäufe aus Hobbyzuchten als auch deren mögliche Gewinnerwartungen nicht steuerpflichtig sind. „Vier Pfoten“ schätzt, dass der jährliche Umsatz aus dem Verkauf von Hunde-Rassewelpen über 61 Millionen Euro und aus dem Verkauf von Katzenwelpen über 36 Millionen Euro beträgt – alles steuerfrei. Veronika Weissenböck von „Vier Pfoten“ bezeichnet diese Entwicklung als eklatanten Missstand.
Kritik an der Gesetzgebung und deren Folgen
Die Tierschutzorganisation kritisiert zudem, dass Käufer oft betrogen werden. Häufig kämen kranke oder traumatisierte Tiere mit gefälschten Dokumenten zu ihnen. Die derzeitige Gesetzgebung, die als „lasch“ bezeichnet wird, ermöglicht solche Praktiken unter dem Deckmantel der Hobbyzucht. Eine neuere Novelle des Tierschutzgesetzes hat die Regelungen zur Hobbyzucht weiter aufgeweicht; zuvor durften Hobbyzüchter maximal zwei fortpflanzungsfähige Hündinnen und vier Katzen halten. Jetzt gilt lediglich eine Begrenzung der Wurfzahlen.
Die mangelnde Kontrolle verleiht Amtstierärzt:innen kaum Möglichkeiten, die Einhaltung der Hobbyzuchtbedingungen zu prüfen. „Vier Pfoten“ fordert daher, dass nicht nur bewilligungspflichtige Züchter:innen strengen Auflagen unterliegen sollten. Zu den geforderten Maßnahmen zählen regelmäßige, verpflichtende Kontrollen sowie zuchtspezifische Mindeststandards für Haltungsbedingungen.
Regelungen für die Tierhaltung
Das österreichische Tierschutzgesetz (TSchG), das am 1. Jänner 2005 in Kraft trat und zuletzt 2022 novelliert wurde, enthält bereits wesentliche Vorschriften zum Schutz von Haustieren. So dürfen Hunde und Katzen beispielsweise in Zoofachgeschäften nicht verkauft oder ausgestellt werden, und der Import sowie die Vermittlung von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen sind verboten. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen, wie das Aussetzen von Tieren oder die grundlose Tötung, ist ebenfalls untersagt.
Die Gesetzgebung legt außerdem fest, dass Tierhalter:innen über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen müssen, um die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Dazu zählt auch, dass die Tiere artgerecht gehalten werden, was Raum, Bewegungsfreiheit und soziale Kontakte umfasst. Die Abgabe von Tieren an Minderjährige unter 16 Jahren ist nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten erlaubt.
Diese gesetzlichen Regelungen und die von „Vier Pfoten“ geforderten Verbesserungen sollen langfristig dazu beitragen, die Situation für Tiere in Österreich zu verbessern und illegale Praktiken in der Hobbyzucht zu unterbinden, die sowohl Tierschutz als auch Steuerangelegenheiten betreffen.
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Vorfall | Gesetzgebung |
Ort | Österreich |
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