Sebastian Kurz vom Oberlandesgericht Wien freigesprochen: Endgültige Wende!

Sebastian Kurz, ehemaliger Kanzler, wurde vom OLG Wien vom Vorwurf der Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss freigesprochen.
Sebastian Kurz, ehemaliger Kanzler, wurde vom OLG Wien vom Vorwurf der Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss freigesprochen.

Wien, Österreich - Am 26. Mai 2025 hob das Oberlandesgericht Wien den Schuldspruch gegen Sebastian Kurz, den ehemaligen Bundeskanzler der ÖVP, auf. Nach monatelangen juristischen Auseinandersetzungen wurde Kurz vom Vorwurf der Falschaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss freigesprochen. Wie oe24 berichtet, stellte das Gericht fest, dass der erstinstanzliche Schuldspruch aufgrund von Nichtigkeit ungültig sei.

Im Gegensatz dazu wurde Kurz‘ Ex-Kabinettschef Bernhard Bonelli, der ebenfalls in die Ermittlungen verwickelt war, zu einer sechsmonatigen bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Chronologie der Ereignisse zeigt die Komplexität des Verfahrens gegen Kurz:

Chronologie der Ereignisse

  • 24. Juni 2020: Kurz wird im Ibiza-Untersuchungsausschuss zu seiner Rolle bei Postenbesetzungen befragt.
  • 12. Mai 2021: Die WKStA leitet Ermittlungen gegen Kurz und Bonelli ein.
  • 9. Oktober 2021: Kurz tritt als Kanzler zurück.
  • 18. August 2023: Anklageerhebung wegen Falschaussage.
  • 20. Oktober 2023: Kurz äußert seine Unschuld im Prozess.
  • 23. Februar 2024: Kurz erhält ein Urteil und wird zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt.
  • 26. Mai 2025: OLG hebt den Schuldspruch auf.

Die Rückkehr zu einer nahezu unbescholtenen Biografie ist für Kurz von entscheidender Bedeutung. In Februar 2022 war er noch für seine vermeintliche Falschaussage verurteilt worden, weshalb der erneute Freispruch als erheblicher Sieg angesehen wird. Nichtsdestotrotz bleiben die Vorwürfe gegen ihn bestehen, da Investigationen in der Umfragenaffäre andauern. Hier wird Kurz verdächtigt, Steuergeld missbraucht und falsche Umfragen in Zahlungszusammenhängen mit der ÖVP initiiert zu haben, was laut sn.at zu möglichen Anklagen führen könnte.

Besonders brisant ist zudem, dass die Ibiza-Affäre, die den Anfangspunkt der Ermittlungen markiert, eng mit den Postenentscheidungen rund um Thomas Schmid, den Alleinvorstand der staatlichen ÖBAG, verknüpft ist. Kurz soll bei diesen Besetzungen eine Rolle gespielt haben, die er im U-Ausschuss jedoch minimalisierte, was die strafrechtlichen Konsequenzen überhaupt erst nach sich zog.

Bleibende Spuren der Ermittlungen

Trotz des Freispruchs bleiben zahlreiche Ermittlungsergebnisse und Vorwürfe im Raum. So findet gegen die ÖVP insgesamt eine Krise statt, in der auch andere Politiker unter Verdacht stehen. Finanzminister Gernot Blümel, Ex-ÖBAG-Chef Schmid und zahlreiche andere stehen im Verdacht der Korruption und Falschaussagen. Die Neue Zeit berichtet von umfassenden Ermittlungen, die das gesamte politische Gefüge der ÖVP in Mitleidenschaft ziehen.

Abschließend bleibt abzuwarten, wie sich die politischen und rechtlichen Entwicklungen um Kurz und die ÖVP weiter entfalten werden. Der Freispruch von Kurz mag zwar eine positive Wende in seinem juristischen Verfahren darstellen, jedoch bleibt die Hypothek der bestehenden Vorwürfe und die Fragwürdigkeit des politischen Handelns der ÖVP an seiner Seite. Die Dynamik der aktuellen Ereignisse deutet darauf hin, dass die Auseinandersetzungen noch lange nicht zu Ende sind.

Details
Vorfall Falschaussage
Ort Wien, Österreich
Quellen