Verbraucherschützer klagen: Handgepäck-Abzocke bei Airlines im Fokus!

Deutschland - Die Diskussion um Handgepäckgebühren bei europäischen Fluggesellschaften nimmt an Intensität zu. Der europäische Verbraucherschutz-Dachverband BEUC hat am 22. Mai 2025 eine Beschwerde gegen sieben Airlines, darunter Ryanair, Easyjet und Wizz Air, bei der EU-Kommission eingereicht. Der Vorwurf: Diese Airlines nutzen restriktive Handgepäckregelungen aus, um zusätzliche Gebühren zu erheben und damit Verbraucher unnötig zu belasten. Die Initiative wird insbesondere durch den Verbraucherzentrale Bundesverband in Deutschland unterstützt, der ebenfalls nationale Beschwerden eingereicht hat.
Die derzeitigen Regelungen erlauben es Passagieren, nur ein kleines Handgepäckstück kostenlos mitzuführen, das unter den Sitz passen muss. Für alles darüber hinaus müssen Gebühren bezahlt werden. Verbraucherschützer argumentieren, dass diese Praktiken unangemessen und rechtswidrig sind. Sie beziehen sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2014, das besagt, dass keine Zusatzgebühren für Handgepäck erhoben werden dürfen, solange angemessene Vorgaben zu Größe und Gewicht definiert sind. Doch genau dieseDefinition fehlt bisher im EU-Recht.
Forderungen nach klaren Regelungen
BEUC-Generaldirektor Agustin Reyna kritisiert regelmäßig die Unmöglichkeit, alles Notwendige für eine mehrtägige Reise in eine kleine Tasche zu packen. Die Verbraucherschützer fordern daher die EU auf, eindeutige und einheitliche Vorschriften für die Handgepäckgröße sowie die enthaltenen Leistungen eines Flugtickets einzuführen. Ein weiterer Punkt ist die laufende Reform der Fluggastrechte-Verordnung, die als Gelegenheit gesehen wird, klare Regeln zu schaffen. Das EU-Parlament hatte die Kommission bereits 2023 beauftragt, präzise Definitionen festzulegen, doch diese Vorschläge wurden an die Airlines zurückverwiesen.
Ryanair hingegen weist die Vorwürfe als unbegründet zurück und betont, dass ihre Praxis mit dem EU-Recht übereinstimme. Die Airline argumentiert, dass eine verpflichtende Regelung die Ticketpreise für alle Passagiere erhöhen würde, was sicherlich nicht im Interesse der Kunden sein kann.
Kontext und Fluggastrechte
Zusätzlich zu den Handgepäckfragen spielt das Thema Flugärger eine große Rolle. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung regelt die Rechte von Airline-Kunden und sieht unter bestimmten Umständen Entschädigungen zwischen 125 und 600 Euro vor. Passagiere haben Anspruch auf Unterstützung, wenn es zu längeren Aufenthalten am Flughafen oder am Reiseziel kommt. Diese Regelung gilt für alle Flüge von einem EU-Flughafen, unabhängig von der Airline. Dies verdeutlicht, wie wichtig es ist, die Einhaltung von Rechten der Fluggäste durch die Airlines sicherzustellen.
Die Beratungen über die Reform der Fluggastrechte-Verordnung könnten entscheidend dafür sein, ob die Verbraucher künftig besseren Schutz gegen intransparente Handgepäckgebühren erhalten oder ob die Airlines weiterhin ihre restriktiven Gebührenmodelle durchsetzen können.
Die strittigen Handgepäckregelungen und deren rechtlichen Rahmen werden sowohl von Verbraucherschützern als auch von der EU-Kommission genau beobachtet. Die kommenden Monate werden entscheidend sein, um zu klären, ob reformierte Regelungen in Kraft treten werden.
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