Steuerfreie Boni für Mitarbeiter: So profitieren Sie und der Staat!
Steuerfreie Boni für Mitarbeiter: So profitieren Sie und der Staat!
Vienna, Österreich - In Österreich wird seit Mai 2025 eine steuerfreie Prämie für Mitarbeiterleistungen eingeführt, die bis zu 1.000 Euro betragen kann. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Mitarbeiter vor allem in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten zu entlasten. Laut einem Bericht von vienna.at erhalten die Mitarbeiter bei einer vollen Ausschüttung lediglich 820 Euro netto, da 18% in Form von Sozialversicherungsbeiträgen an den Staat abfließen.
Der Arbeitgeber muss für eine Nettozahlung von 1.000 Euro insgesamt 1.300 Euro aufwenden. Dies umfasst auch Arbeitgeberabgaben in Höhe von 480 Euro, die aus 300 Euro durch Arbeitgeberabgaben und 180 Euro durch Arbeitnehmerbeiträge resultieren. Steuerexperte Bernhard Geiger warnt jedoch, dass Arbeitgeber bei Lohnabgabenprüfungen Probleme bekommen könnten, wenn der Bonus nicht als einmalige Sonderleistung ausgewiesen wird. Es wird empfohlen, die Prämienvergabe genau zu dokumentieren.
Vielfalt der steuerfreien Extras
Neben der neuen Prämie gibt es heute eine Vielzahl weiterer steuerfreier Extras, die Unternehmen Mitarbeitern anbieten können, um als attraktive Arbeitgeber wahrgenommen zu werden. Diese Extras steigern den Nettoverdienst, ohne höhere Lohnnebenkosten für die Arbeitgeber zu verursachen. Laut handwerksblatt.de gehören zu diesen Extras unter anderem:
- Pizza bei Besprechungen
- Smartphones
- E-Bike-Leasing
- Kita-Zuschüsse
- Erholungsbeihilfen
Zusätzlich gibt es regelmäßige Anreize wie Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge, betriebliche Veranstaltungen und die Bereitstellung von Arbeitskleidung, die in der Regel steuerfrei übernommen werden können, sofern sie im Arbeitsvertrag festgelegt sind.
Besondere Leistungen und deren Vorteile
Laut trend.at leisten Firmen ebenfalls signifikante Ausgaben für Mitarbeiterfahrzeuge, die als Benefit zum Teil auch zur privaten Nutzung angeboten werden. Hierbei fallen Sachbezüge an, die seit 2014 angehoben wurden. Für reguläre Fahrzeuge sind 2% der Anschaffungskosten und für schadstoffarme Pkw 1,5% als Sachbezug zu entrichten. Elektrofahrzeuge zum Beispiel können ohne Sachbezug genutzt werden, was ihnen einen zusätzlichen Vorteil bietet.
Dennoch ist es wichtig zu beachten, dass mit der Gewährung dieser Benefits sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in die Pflicht genommen werden. Unternehmen sollte daher bewusst werden, dass es neben den steuerlichen Vorteilen auch administrative Herausforderungen gibt, die im Rahmen der Bonusvergabe und der Vielzahl an steuerfreien Extras berücksichtigt werden sollten.
Insgesamt zeigt sich, dass die Einführung steuerfreier Prämien und Zusatzleistungen in der Arbeitswelt nicht nur eine Entlastung für Mitarbeiter darstellt, sondern auch Arbeitgeber in eine stärkere Verantwortung stellt, um rechtlichen Vorgaben gerecht zu werden und um möglichen Prüfungen standzuhalten.
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Ort | Vienna, Österreich |
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