Skandal in Salzburg: 14-Jährige kauft Wodka an Automaten ungehindert!

Salzburg, Österreich - In Salzburg sorgte ein Vorfall für Aufsehen, als eine 14-Jährige mit ihrer Kinder-Bankomatkarte ungehindert Wodka aus einem Automatenshop erwerben konnte. Dies wirft bedeutende Fragen zum Jugendschutz auf, besonders vor dem Hintergrund, dass Automatenshops in urbanen Regionen zunehmend verbreitet sind und 24 Stunden lang Einkäufe per Bankomatkarte oder Bargeld ermöglichen. Die betroffene Jugendliche ist die Tochter der SPÖ-Landtagsabgeordneten Karin Dollinger, die auf diese kritische Sicherheitslücke aufmerksam machen möchte.
Der Betreiber des Shops erklärte, dass ein Ausweislesegerät installiert sei, jedoch aufgrund eines Systemupdates vorübergehend nicht funktionierte. Der Vorfall hat die Stadtverwaltung Salzburg dazu veranlasst, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen, wobei festgestellt wurde, dass keine persönliche Alterskontrolle stattfindet. Dies erleichtert den Zugang zu alkoholischen Getränken für Minderjährige erheblich. Unklar bleibt die rechtliche Situation zum Verkauf von Alkohol und Zigaretten in Automatenshops, was eine Diskussion über die Notwendigkeit von Verbesserungen im Jugendschutz anstoßen könnte. Laut kosmo.at besteht Einigkeit zwischen Land und Bund, dass die technische Überprüfung einer Karte allein nicht ausreichend ist, um Minderjährige zu schützen.
Regelungen zum Alkoholverkauf aus Automaten
Ein weiterer Aspekt betrifft die allgemeinen Regelungen für den Verkauf von Alkohol, insbesondere aus Automaten. In einem anderen Fall wurde einem Gewerbetreibenden untersagt, Alkohol aus einem Warenautomaten an einer öffentlichen Straße anzubieten. Die Ordnungsbehörde entschied, dass das Angebot alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit gegen das Jugendschutzgesetz (§ 9 Abs. 3 Satz 1 JuSchG) verstößt. Das Gericht bestätigte, dass die Abgabe von Alkohol aus Automaten eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt und schloss einen Vorschlag des Gewerbetreibenden aus, den Verkauf auf Personen über 18 Jahre zu beschränken. Weitere rechtliche Schritte zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs wurden ebenfalls abgelehnt, was die strengen Regelungen unterstreicht, die für den Alkoholverkauf in der Öffentlichkeit gelten, so weka.de.
Gemäß den Regelungen des Jugendschutzgesetzes müssen die Bedürfnisse junger Menschen besser berücksichtigt werden. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen weder Alkohol kaufen noch konsumieren, während es Personen ab 16 Jahren gestattet ist, Bier, Wein oder Sekt zu konsumieren, solange sie nicht erkennbar betrunken sind. Es ist jedoch weiterhin verboten, hochprozentige Getränke, einschließlich Mixgetränken, zu erwerben oder zu konsumieren. Das Ziel dieser Gesetze ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den negativen Einflüssen des Alkoholkonsums, wie kenn-dein-limit.de schildert.
Die aktuellen Vorfälle und die rechtlichen Rahmenbedingungen verdeutlichen, dass der Jugendschutz im Kontext des Alkoholverkaufs in Automatenshops noch erhebliche Verbesserungen benötigt. Die Diskussion über angemessene Maßnahmen ist somit aktueller denn je.
Details | |
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Vorfall | Alkohol |
Ursache | Keine Alterskontrolle, Gefahr für öffentliche Sicherheit |
Ort | Salzburg, Österreich |
Quellen |