Regierung plant Umstellung: Geringfügige Beschäftigung in Gefahr!

Der NÖAAB fordert Reformen zur Beendigung geringfügiger Beschäftigungen, um Arbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.
Der NÖAAB fordert Reformen zur Beendigung geringfügiger Beschäftigungen, um Arbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.

Niederösterreich, Österreich - Der Niederösterreichische Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbund (NÖAAB) hat im Herbst des Vorjahres fünf zentrale Forderungen an die Bundesregierung formuliert, die unter dem Motto „Keine Leistung – kein Geld“ stehen. Diese Forderungen zielen darauf ab, tiefgreifende Reformen in der sozialen Sicherheit und Arbeitsmarktpolitik zu initiieren. Mehrere dieser Ansprüche wurden bereits in das Regierungsprogramm aufgenommen und befinden sich nunmehr in der Umsetzung, wie ots.at berichtet.

Ein zentraler Aspekt dieser Reformen ist die geplante Aufhebung der Möglichkeit, geringfügige Beschäftigungen als Zuverdienst zu Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe zu erhalten. Diese Maßnahme soll verhindern, dass arbeitslose Personen in geringfügige Anstellungen gedrängt werden und damit den Anreiz verlieren, in eine reguläre Voll- oder Teilzeitbeschäftigung zurückzukehren. Die bisherige Regelung ermöglichte es vielen, sozialleistungsabhängige Einkommen zu erzielen, ohne ernsthaft nach einer Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu streben.

Missbrauch und Anreize im Fokus

Die Abschaffung des Zuverdienstes zielt darauf ab, das Sozialsystem vor möglichen Missbräuchen zu schützen und die Fokussierung auf nachhaltige Beschäftigung zu fördern. Finanzielle Unterstützung soll lediglich als Übergangshilfe bis zur nächsten festen Anstellung dienen. Kritiker bemängeln, dass viele Empfänger von Sozialhilfe in Verbindung mit geringfügigen Beschäftigungen finanziell besser dastehen als regulär Beschäftigte. Daher wird auch gefordert, mehr Eigenverantwortung zu stärken und Betroffene zu ermutigen, langfristige Lösungen für ihre Beschäftigungssituation zu suchen.

Laut haufe.de können Arbeitslose grundsätzlich geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausüben. Dabei ist jedoch zu beachten, dass diese Einkünfte das Arbeitslosengeld oder Bürgergeld, das sie beziehen, kürzen können. Kurzfristige Beschäftigungen sind für Arbeitslose jedoch ausgeschlossen. Der Grenzwert für die Anrechnung von Einkommen bei Arbeitslosigkeit liegt bei 165 Euro für Arbeitslosengeld und 100 Euro für Bürgergeld netto. Einkommen, das über diesen Freigrenzen liegt, führt zu entsprechenden Kürzungen der Leistungen.

Die Rolle von Minijobs in der Arbeitsmarktpolitik

Minijobs, die eine der zentralen Formen der geringfügigen Beschäftigung darstellen, sind definiert als Beschäftigungen mit einem monatlichen Entgelt von maximal 450 Euro oder zeitlich befristet auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr. Diese Beschäftigungsform dient häufig als Brücke in den ersten Arbeitsmarkt. Dennoch wird kritisiert, dass solche Auflösungen nicht immer in sozialversicherungspflichtige Anstellungen münden, was unter anderem von der bpb.de thematisiert wird.

Ein zusätzliches Problem ist die sogenannte Geringfügigkeitsfalle. Das Überschreiten der Entgeltgrenze kann zur Steuerpflicht und zum Verlust der Abgabenfreiheit führen. Die Zahl der Minijobber in Deutschland war im Jahr 2018 auf etwa 6,65 Millionen angewachsen, wobei ein hoher Anteil dieser Beschäftigungen in Privathaushalten, besonders von Frauen, ausgeführt wird. Gleichzeitig wird der hohe Anteil älterer Minijobber als Indiz für Altersarmut gewertet.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die aktuellen Reformbestrebungen rund um geringfügige Beschäftigungen sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringen. Die Überprüfung der Bedingungen für Minijobs und die angestrebte Wiederherstellung einer Leistungsgerechtigkeit können langfristig zu einer Stabilisierung des Arbeitsmarktes beitragen und die soziale Absicherung für Arbeitnehmer verbessern.

Details
Ort Niederösterreich, Österreich
Quellen