Raserei in Achenkirch: 130 km/h in der 60er-Zone – Führerschein weg!

46-jähriger Fahranwender rast mit 130 km/h durch Achenkirch, Tirol. Führerschein entzogen wegen Alkohol und Geschwindigkeitsüberschreitung.
46-jähriger Fahranwender rast mit 130 km/h durch Achenkirch, Tirol. Führerschein entzogen wegen Alkohol und Geschwindigkeitsüberschreitung. (Symbolbild/DNAT)

Raserei in Achenkirch: 130 km/h in der 60er-Zone – Führerschein weg!

Achenkirch, Österreich - Am 14. Juni 2025 ereignete sich in Achenkirch, Tirol, ein spektakulärer Vorfall, der die Polizei auf den Plan rief. Ein 46-jähriger Autofahrer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h erheblich und wurde mit satten 130 km/h erfasst. Die rasante Fahrt wurde durch eine Lasermessung dokumentiert, die der Polizei als Beweis diente. Das Verhalten des Fahrers erwies sich nicht nur als rücksichtslos, sondern auch als gefährlich, da weitere Ermittlungen eine Alkoholisierung des Fahrers ergaben. Dies führte dazu, dass ihm der Führerschein vorläufig an Ort und Stelle abgenommen wurde. Seine Weiterfahrt wurde untersagt, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, berichtet 5min.at.

Die Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als doppelt so viel wie erlaubt zieht in Österreich erhebliche Konsequenzen nach sich. Nach den aktuellen Regelungen ist für Fahrten mit einer Geschwindigkeit von mehr als 60 km/h innerhalb des Ortsgebiets eine Geldstrafe von 500 bis 7.500 Euro vorgesehen, sowie ein Führerscheinentzug von mindestens drei Monaten. Die Situation des Fahrers in Achenkirch würde von diesen Regelungen sicher nicht begünstigt werden, so könnten weitere Strafen folgen, insbesondere aufgrund der Alkoholisierung.

Alkoholisierung und Führerscheinrecht

Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit Alkohol am Steuer sind in Österreich streng geregelt. Für einen Alkoholgehalt von 0,0 bis 0,8 Promille sind Geldstrafen zwischen 800 und 3.700 Euro sowie ein Führerscheinentzug von mindestens einem Monat vorgesehen. Bei einem Gehalt von 1,2 bis weniger als 1,6 Promille kann die Geldstrafe bis zu 4.400 Euro betragen, und der Führerschein wird für mindestens vier Monate eingezogen. Bei einem Wert von 1,6 Promille oder mehr, oder wenn ein Fahrer den Atemtest verweigert, drohen Bußgelder von 1.600 bis 5.900 Euro und ein Entzug des Führerscheins für mindestens sechs Monate. Diese Regelungen sind unveränderlich strenge Maßnahmen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, erläutert oesterreich.gv.at.

Die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und die eigene Sicherheit sind kritische Aspekte, die im Zusammenhang mit Alkohol am Steuer berücksichtigt werden müssen. Ab einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille gilt man bereits als relativ fahruntüchtig, was bei Ausfallerscheinungen kriminalisiert werden kann. Daher ist das Fahren unter Alkoholeinfluss nicht nur eine schwere Ordnungswidrigkeit, sondern es kann auch zu schweren rechtlichen Folgen führen, wie auf adac.de beschrieben wird.

Im konkreten Fall des 46-jährigen Fahrers in Achenkirch sind die Aussichten auf eine schnellstmögliche Wiedererlangung des Führerscheins angesichts der umfassenden rechtlichen Konsequenzen ungewiss. Die Kombination aus gravierender Geschwindigkeitsüberschreitung und Alkoholisierung sichert hohe Strafen und möglicherweise auch eine längere Sperrfrist für den Führerschein.

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OrtAchenkirch, Österreich
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