ORF-Zwangsbeitrag geplatzt: Gerichtsurteil schlägt Wellen!

Ein junger Blogger gewinnt gegen ORF-Beitragsservice vor Gericht: Nichtigkeit eines Bescheids wegen fehlender Unterschrift entdeckt.
Ein junger Blogger gewinnt gegen ORF-Beitragsservice vor Gericht: Nichtigkeit eines Bescheids wegen fehlender Unterschrift entdeckt.

Bundesverwaltungsgericht, Österreich - In einer überraschenden Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) den Bescheid der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) über den Pflichtbeitrag für den Blogger und Jus-Studenten Lucas Ammann als nichtig erklärt. Dies geschah, weil der Bescheid keine gültige Unterschrift aufwies. In der Folge bedeutet dies, dass Ammann und möglicherweise auch Hunderte andere betroffene Beschwerdeführer nicht zur Zahlung verpflichtet sind. Der Fall reflektiert insbesondere die rechtlichen Schwächen im aktuellen System der ORF-Beitragserhebung.

Der Rechtsstreit begann im Januar 2024, als Ammann eine Zahlungsaufforderung von der OBS erhielt. Er stellte daraufhin einen Antrag auf bescheidmäßige Feststellung seiner Beitragspflicht. Im August 2024 erhielt er jedoch einen Bescheid, der lediglich mit einer Paraphe versehen war. Anwalt Mag. Gerold Beneder führte die Beschwerde gegen diesen Bescheid und machte geltend, dass er nicht den rechtlichen Anforderungen genüge. Am 21. Mai 2025 entschied das BVwG, dass ein gültiger Bescheid eine lesbare Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur benötigt, und erklärte den Dokumentenstatus als „Nichtakt“, somit absolut nichtig. Diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf das gesamte ORF-Beitragssystem haben, da auch andere Personen mit vergleichbaren Bescheiden betroffen sein könnten. Der Anwalt Beneder kritisierte zudem die Unfähigkeit der OBS, gültige Bescheide auszustellen.

Weitere rechtliche Dimensionen

Zusätzlich zu diesem spezifischen Fall hat das BVwG bereits erste Beschwerden gegen die Festsetzung des ORF-Beitrags für das Jahr 2024 abgewiesen. Aktuell sind 120 von voraussichtlich 13.000 Beschwerdeverfahren beim BVwG anhängig. Hierbei sieht das Gericht keine Verletzung von Grundrechten oder des EU-Beihilfenrechts durch die ORF-Beitragspflicht. Diese Entscheidungen werden bald im Rechtsinformationssystem des Bundes veröffentlicht bvwg.gv.at berichtet, dass ….

Die rechtlichen Rahmenbedingungen des ORF-Beitrags stehen zudem im Kontext einer bedeutenden Entscheidung des Verfassungsgerichthofs (VfGH). In einem Urteil, das Ende 2023 in Kraft tritt, hat der VfGH einige Bestimmungen des ORF-Gesetzes als verfassungswidrig aufgehoben. Dies betrifft insbesondere die Regelung, die es Personen, die ORF-Programme ausschließlich über das Internet empfangen, ermöglicht, kein Programmentgelt zu zahlen. Der VfGH stellte fest, dass die Koppelung des Programmentgelts an die Zahlung von Rundfunkgebühren verfassungswidrig ist. In diesem Zusammenhang wird der Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2023 eine Neuregelung zu finden, um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sichern vfgh.gv.at hat festgestellt, dass ….

Die Entwicklungen rund um die ORF-Beitragspflicht werfen somit nicht nur Fragen zur Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen auf, sondern auch zur allgemeinen Aufsicht und Transparenz der Ordnungsbehörden. Ammann selbst hat darüber hinaus den Finanzminister aufgefordert, die Arbeitsweise der OBS zu überprüfen, um zukünftige rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Details
Vorfall Rechtsstreit
Ursache fehlende Unterschrift
Ort Bundesverwaltungsgericht, Österreich
Quellen