Österreichs Frauen im Fokus: Nationaler Aktionsplan gegen Gewalt startet!

Österreich - Die Bundesregierung in Österreich hat heute, am 20. Mai 2025, die Erstellung eines Nationalen Aktionsplans (NAP) zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen angekündigt. Ziel ist es, Frauen und Mädchen ein Leben ohne Gewalt zu ermöglichen, was als dringendes strukturelles Problem angesehen wird. Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner unterstreicht die Notwendigkeit einer strukturellen Antwort auf dieses Thema und kündigt an, dass der NAP im Regierungsprogramm verankert ist und die Regierungshandlungen im Bereich Gewaltschutz über die nächsten fünf Jahre messen soll. Der erste Nationale Aktionsplan Gewaltschutz wurde bereits 2014 unter der damaligen Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) initiiert.
Ein zentrales Element des NAP ist die Bildung von acht Arbeitsgruppen, die sich mit verschiedenen Aspekten von Gewalt auseinandersetzen. Diese Arbeitsgruppen sind verantwortlich für Themen wie:
- Gewaltfreiheit im Bildungsbereich vom Kindesalter bis zur Hochschule
- Gewalt im Arbeitsumfeld
- Sicherheit im öffentlichen und privaten Raum
- Digitale und mediale Sphäre
- Früherkennung im Gesundheitswesen
Kooperative Maßnahmen für effektiven Schutz
Der Nationale Aktionsplan wird unter der Federführung des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) erstellt und umfasst die Zusammenarbeit mit weiteren Ministerien wie dem Bundesministerium für Justiz (BMJ), dem Bundesministerium für Inneres (BMI) sowie dem Bundesministerium für Bildung (BMB). Jede Arbeitsgruppe wird von einem Ressort geleitet, was den Schulterschluss der Regierung im Gewaltschutz verdeutlicht. Dazu gehört auch, dass die Prävention unter dem Innenministerium fällt.
Marina Sorgo, die Bundesverbandsvorsitzende der Gewaltschutzzentren, betont die Notwendigkeit einer koordinierten Zusammenarbeit aller Einrichtungen. „Gewaltschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung“, ergänzt Elisabeth Cinatl, Vorsitzende des Vereins Autonome Frauenhäuser. Der NAP sieht eine politische Abstimmung im Herbst vor, wobei die Fertigstellung bis zum Jahresende 2025 angestrebt wird.
Digitale Belästigung als neues Ziel im Gewaltschutz
Ein besonders drängendes Anliegen ist die Bekämpfung von sexueller Belästigung, insbesondere im digitalen Raum. Frauen erhalten häufig unaufgefordert unangemessene Bilder über soziale Netzwerke und Messaging-Dienste. Diese Form der Belästigung ist derzeit nicht strafbar, weshalb die Bundesregierung plant, ein Gesetz vorzuschlagen, das die unaufgeforderte Zusendung von derartigen Inhalten unter Strafe stellen soll. Justizministerin Anna Sporrer stellt klar, dass dies eine enorme Belastung für die Betroffenen darstellt und dass ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden muss, um den Schutz vor Online-Gewalt zu verbessern.
Die Ziele des NAP umfassen die Umsetzung der Istanbul-Konvention auf strategischer Ebene sowie die Verankerung von konkreten Umsetzungszielen, Zeitplänen und Zuständigkeiten. Die Einbindung von NGOs, Fachstellen und Wissenschaft ist ebenfalls Teil des Plans, um koordinierte Maßnahmen zu gewährleisten. Der NAP wird die Gewaltschutzstrategie weiter vorantreiben und fokussiert auf die Beratung gewaltbetroffener Frauen in Österreich.
Die konkreten Maßnahmen des NAP sind essentiell, um Frauen und Mädchen langfristig zu schützen und eine Gesellschaft zu schaffen, in der Gewalt keinen Platz hat.
Für das Jahr 2025 ist eine Sicherstellung des Frauenbudgets vorgesehen, ohne Kürzungen im Frauenressort für 2024 und eine kleine Steigerung für 2026. Marina Sorgo weist darauf hin, dass die geplanten Maßnahmen Zeit benötigen, um ihre Wirkung zu entfalten. Der Rückgang der Fallkonferenzen zu Hochrisikofällen im Jahr 2024 wird mit den seit 2021 bestehenden Beratungsstellen für Gewaltprävention in Verbindung gebracht.
Details | |
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Vorfall | Gewalt |
Ort | Österreich |
Quellen |