Österreich setzt Schlussstrich: Eheverbot für Minderjährige und Cousins!

Österreich - Die österreichische Regierung plant ein umfassendes Verbot von Ehen für Minderjährige sowie zwischen Cousins. Diese Entscheidung war ein zentrales Thema in der aktuellen Legislaturperiode, da die Regierung ein Vorhaben ihres Vorgängers, das gescheitert war, nun erfolgreich umsetzen möchte. Der Gesetzesentwurf dazu soll am Mittwoch im Ministerrat verabschiedet und im Anschluss dem Nationalrat zur Abstimmung vorgelegt werden, wie kosmo.at berichtet.
Aktuell ist es in Österreich 16- bis 18-Jährigen möglich, mit einer gerichtlichen Ehefähigkeitserklärung zu heiraten, wenn der Partner volljährig ist und der minderjährige Antragsteller als reif gilt. Diese Regelung, die auch die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erfordert, soll nun abgeschafft werden. Die ÖVP-Ministerin Claudia Plakolm betont, dass Ehen in Österreich aus freiem Willen geschlossen werden sollten, was durch die geplante Gesetzesänderung unterstützt wird. Zukünftig soll die Eheschließung erst ab 18 Jahren ohne Ausnahmen erlaubt sein.
Kritik an Verwandtenehen
Ein weiterer Aspekt der Gesetzgebung betrifft die Ehen zwischen Cousins, die in der Vergangenheit in einigen Kulturen häufiger vorkamen. Plakolm weist darauf hin, dass das gesundheitliche Risiko für Kinder aus solchen Ehen doppelt so hoch ist, was eine präventive Maßnahme rechtfertigt. Das Ziel ist es, derartige Ehen in Österreich zu verhindern. In einigen muslimischen Ländern sind circa 60% der Ehen Verwandtenehen, weshalb dieses Thema auch auf internationaler Ebene diskutiert wird.
Interessanterweise hat die katholische Kirche in Österreich solche Verwandtenehen bereits untersagt. Trotz der strikten Regelungen können jedoch Ausnahmen vom Papst gewährt werden, die jedoch in der jüngeren Vergangenheit immer seltener vorkommen. Eine ähnliche Reform war zunächst von der Vorgängerregierung angekündigt worden, wurde jedoch im Laufe des letzten Jahres verworfen.
Gesellschaftlicher Kontext
Die zunehmende gesellschaftliche Kritik an Ehen Minderjähriger ist nicht nur ein spezifisches Thema in Österreich, sondern wird auch international betrachtet. In Deutschland etwa ist es gesetzlich festgelegt, dass eine Ehe nicht vor der Volljährigkeit eingegangen werden darf, auch wenn das Familiengericht unter bestimmten Umständen von dieser Regel abweichen kann. Dieses Vorgehen wird jedoch immer seltener praktiziert. Laut bmj.de wird die Eheschließung vor Volljährigkeit zunehmend kritisch gesehen, da diese frühzeitigen Eheschließungen das Wohl und die Entwicklungschancen von Minderjährigen erheblich beeinträchtigen können.
Insgesamt zeigt sich ein globaler Trend hin zur Ächtung von Kinderehen, unterstützt durch verschiedene gesetzgeberische Maßnahmen in mehreren Ländern. Die österreichische Regierung trägt ihrem Teil dazu bei, um das Schutzbedürfnis von Minderjährigen zu betonen und gleichzeitig gesellschaftliche Veränderungen voranzutreiben.
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Vorfall | Gesetzgebung |
Ort | Österreich |
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