Österreich hebt Sperrzone auf: Erfolgreiche Bekämpfung der MKS!

Österreich - Am 20. Mai 2025 wird die Sperrzone im Osten Österreichs aufgehoben. Dies geschieht, obwohl es in den Nachbarländern Ungarn und der Slowakei mehrere Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche (MKS) gegeben hat. Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig haben die erfolgreiche Krisenbewältigung betont und darauf hingewiesen, dass MKS bisher nicht nach Österreich eingeschleppt wurde. Der Alarm wurde bereits am 26. März ausgelöst, als der erste positive MKS-Fall in der Region bestätigt wurde.
Um die Einschleppung und die Ausbreitung der Seuche zu verhindern, wurden umfassende Maßnahmen ergriffen. Ab dem 25. März 2025 fanden Informationskampagnen statt, und ein Maßnahmenpaket wurde ab dem 27. März implementiert. Dazu gehörten die Einrichtung von Überwachungs- und Schutzzonen sowie ein Einfuhrverbot für Klauentiere und tierische Erzeugnisse aus Ungarn und der Slowakei. Die Polizei und der Zoll kontrollierten grenznahe Transporte intensiv und schlossen am 4. April 23 kleine Grenzübergänge.
Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung
Die getroffenen Maßnahmen umfassten außerdem ein Importverbot für Stroh und pflanzliche Futtermittel sowie die Einführung von Hygienekonzepten für Tiertransporte, einschließlich Quarantäne- und Testvorgaben. Diese Maßnahmen wurden am 12. April durch ein geografisch differenziertes Importverbot weiter präzisiert. Zu Ostern fand eine Schwerpunktaktion statt, um Rückreiseverkehre und potenziell risikobehaftete Erzeugnisse zu kontrollieren.
Es bleibt jedoch festzuhalten, dass trotz der Aufhebung der Sperrzone die Mindestvorgaben zur Biosicherheit für alle Tierhaltungsbetriebe bestehen bleiben. Hygienekonzepte sind weiterhin für Tiermärkte und Tierschauen verpflichtend. Alle zuvor außer Kraft gesetzten Verordnungen stehen für eine rasche Reaktivierung bereit. Zudem kündigten Innenministerin Klaudia Tanner und die Behörden an, dass verstärkte Kontrollen durch Polizei und Zoll im Grenzraum fortgesetzt werden.
Wichtige Informationen zur Maul- und Klauenseuche
Die Maul- und Klauenseuche ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Bei Verdacht auf MKS müssen sofortige Maßnahmen ergriffen werden, welche die Behörde zu einer Betriebssperre und Verdachtsuntersuchung zwingen. Bislang wurden in Österreich keine bestätigten Fälle von MKS verzeichnet, was auf die effizienten vorbeugenden Maßnahmen zurückzuführen ist. Diese beinhalten Einfuhrbeschränkungen und -verbote für Tiere aus den betroffenen Ländern, sowie die Einrichtung von Überwachungs- und Sperrzonen, wie etwa in den Bezirken Hollabrunn und Korneuburg, die außerhalb dieser Zonen liegen.
Laut der Landwirtschaftskammer NÖ sind die Biosicherheitsmaßnahmen insbesondere für Betriebe, die Paarhufer halten, dringend notwendig.
Die EU-Verordnung 2016/429 zur Bekämpfung von Tierseuchen unterstützt die Gesundheit und Sicherheit in der Agrar- und Lebensmittelkette und fördert die Wettbewerbsfähigkeit des EU-Sektors für Viehzucht und Landwirtschaft. Diese Verordnung strebt eine vereinfachte Gesetzgebung an und steht im Einklang mit den Maßnahmen Österreichs zur Bekämpfung der MKS.
Mit diesen umfassenden Bemühungen zur Seuchenprävention und -bekämpfung zeigt Österreich, dass es auch in Krisenzeiten gut vorbereitet ist und die Gesundheit von Mensch und Tier im Mittelpunkt steht.
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