Skandal um AUA: Ermittlungen wegen Amtsmissbrauch nach Hagelunfall!
Fast zehn Monate nach einem Hagelunwetter, das eine Maschine der Austrian Airlines (AUA) beschädigte, wird die juristische Aufklärung des Vorfalls intensiviert. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen die Leiterin sowie sechs weitere Personen der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB). Sie sehen sich dem Verdacht auf Amtsmissbrauch, Begünstigung und Beweismittelunterdrückung ausgesetzt, wenn auch nicht bei allen Verdächtigen in gleichem Maße.
Am 9. Juni 2024 geriet der Airbus A320 der AUA auf dem Rückflug von Palma de Mallorca nach Wien in eine Gewitterzelle. In der kritischen Situation wurde ein Notruf mit dem Stichwort „Mayday“ abgesetzt, die Maschine landete jedoch sicher am Flughafen Wien-Schwechat. Glücklicherweise gab es unter den Passagieren keine Verletzten, die Maschine wurde jedoch erheblich beschädigt.
Ermittlungen und Beschlagnahmung
In der vergangenen Woche wurden die Cockpit Voice Recorder und der Flugdatenschreiber im Verkehrsministerium sichergestellt, nachdem die SUB diese nicht freiwillig herausgegeben hatte. Der Passagieranwalt Wolfgang List hatte bereits zuvor eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien eingereicht, in der er Verdacht auf Korruption und andere Straftaten anmeldete. Daraufhin prüfte die Wiener Anklagebehörde den Anfangsverdacht und leitete ein Ermittlungsverfahren ein.
Im Zwischenbericht der SUB wird von einem „Incident“ und nicht von einem „Unfall“ gesprochen. Anwalt List kritisierte die SUB für die Verhinderung der Veröffentlichung der wichtigen Aufzeichnungen. Die betroffene Leiterin der SUB sowie die anderen Verdächtigen haben ihre Verfahren an höhere Stellen abgegeben.
Internationale Gutachten und weitere Prüfungen
Internationale Privatgutachten bescheinigen einen „schweren Störfall“. Der Cockpit Voice Recorder und der Flugdatenschreiber sind bislang noch nicht ausgewertet worden. Ob die Sicherstellung der Aufzeichnungen rechtens war, wird vom Oberlandesgericht Wien entschieden.
Die Staatsanwaltschaft Korneuburg prüft weiterhin den Vorwurf der fahrlässigen Gemeingefährdung. Aufgrund des Umfangs der Ermittlungen ist ein Ende des Verfahrens derzeit nicht in Sicht.
Im Kontext dieser Ermittlungen ist es relevant zu erwähnen, dass die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) gemäß der Verordnung Nr. 996/2010 unabhängig von Justiz- oder Verwaltungsverfahren tätig ist. Ihre Untersuchungen zielen darauf ab, Unfälle und schwere Störungen mit zivil zugelassenen Luftfahrzeugen zu analysieren und Erkenntnisse zur Luftfahrtsicherheit zu gewinnen. Die Berichte der BFU enthalten jedoch keine Feststellungen zu Schuld, Haftung oder Ansprüchen und dienen primär der Unfallprävention.
Die Situation rund um die AUA-Maschine zeigt die Komplexität der Luftfahrtuntersuchungen und die zentrale Bedeutung von Transparenz und Aufklärung im Sicherheitsbereich der zivilen Luftfahrt. Das laufende Verfahren wird weiter beobachtet und könnte weitreichende Auswirkungen auf die beteiligten Institutionen haben.
Details |
---|