Sensationelle Ermittlungen: AUA-Leiterin im Hagel-Streit vor Gericht!

Fast zehn Monate nach einem schwerwiegenden Hagelunwetter, das eine Airbus A320-Maschine der Österreichischen Airlines AUA beschädigte, weitet die Staatsanwaltschaft Wien ihre Ermittlungen aus. Am 9. Juni 2024 geriet die Maschine während des Rückflugs von Palma de Mallorca nach Wien in eine Gewitterzelle, was schließlich zu einem Notruf „Mayday“ führte. Die Maschine landete jedoch sicher am Flughafen Wien-Schwechat, wobei glücklicherweise keine Verletzten unter den 160 Passagieren zu verzeichnen waren. Dennoch erlitt das Flugzeug erhebliche Beschädigungen, was die Aufmerksamkeit der Behörden auf sich zog. Laut oe24.at ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Leiterin der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) und sechs weitere Mitarbeiter.

Der Verdacht umfasst Amtsmissbrauch, Begünstigung und Beweismittelunterdrückung, wobei jedoch nicht alle Verdächtigen gleichermaßen betroffen sind. Die SUB hatte bei einem Zwischenbericht von einem „Incident“ und nicht von einem „Unfall“ gesprochen. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg untersucht zudem den Vorwurf der fahrlässigen Gemeingefährdung.

Ermittlungen und rechtliche Schritte

Vor drei Wochen wurden im Verkehrsministerium wichtige Beweismaterialien, darunter Cockpit Voice Recorder und Flugdatenschreiber, sichergestellt. Diese Geräte wurden von der SUB nicht freiwillig herausgegeben, was zu Kritik von Passagieranwalt Wolfgang List führte. Dieser hatte eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht, die auf Verdachtsmomente für Korruption und andere Straftaten hinweist. Die Wiener Anklagebehörde prüfte den Anfangsverdacht und leitete ein Ermittlungsverfahren ein.

Die internationale Expertise bescheinigt, dass es sich um einen „schweren Störfall“ handelt, obwohl die genauen Details aus den beschlagnahmten Aufzeichnungen noch nicht ausgewertet werden konnten. Das Oberlandesgericht Wien muss nun entscheiden, ob die Sicherstellung der Aufzeichnungen rechtens war. Ein Ende des umfangreichen Ermittlungsverfahrens ist momentan noch nicht in Sicht.

Rolle der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung

Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) spielt eine wesentliche Rolle bei der Aufklärung solcher Vorfälle. Gemäß der Verordnung Nr. 996/2010 und dem Flugunfalluntersuchungsgesetz ist die BFU dazu berechtigt, Unfälle und schwere Störungen mit zivil zugelassenen Luftfahrzeugen im Inland zu untersuchen. Diese Untersuchungen sind unabhängig von Justiz- oder Verwaltungsverfahren, und ihr Zweck liegt in der Unfallprävention. Berichte der BFU enthalten keinerlei Feststellungen zu Schuld oder Haftung, sondern zielen darauf ab, wertvolle Erkenntnisse für die Luftfahrtsicherheit zu gewinnen, wie auf bfu-web.de dargelegt.

Die laufenden Ermittlungen und Untersuchungen sind somit nicht nur von juristischem Interesse, sondern sollen auch dazu dienen, ähnliche Vorfälle in der Zukunft zu verhindern und die Sicherheit im Luftverkehr zu erhöhen. Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Entwicklungen die kommenden Wochen bringen werden.

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