Ermittlungen gegen AUA: Amtsmissbrauch nach Hagelunwetter!
Fast zehn Monate nach dem schweren Hagelunwetter, das am 9. Juni 2024 eine AUA-Maschine auf ihrem Rückflug von Palma de Mallorca nach Wien beschädigte, wird die juristische Aufklärung des Vorfalls weiter vorangetrieben. Die Staatsanwaltschaft Wien hat jetzt Ermittlungen gegen die Leiterin und sechs weitere Personen der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) eingeleitet. Dies geschah aufgrund des Verdachts auf Amtsmissbrauch, Begünstigung und Beweismittelunterdrückung, wobei nicht alle Verdächtigen gleichermaßen betroffen sind, wie oe24 berichtet.
Während des Vorfalls setzte die Maschine einen „Mayday“-Notruf ab und landete sicher am Flughafen Wien-Schwechat, ohne dass Passagiere verletzt wurden. Dennoch erlitt der Airbus A320 erhebliche Beschädigungen. In diesem Zusammenhang wurden vor drei Wochen wichtige Beweismittel, wie der Cockpit Voice Recorder und der Flugdatenschreiber, im Verkehrsministerium beschlagnahmt, nachdem die SUB diese nicht freiwillig herausgegeben hatte.
Ermittlungen und Vorwürfe
Der Passagieranwalt Wolfgang List hatte zuvor eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht, in der Verdachtsmoment auf Korruption und weitere Straftaten geäußert wurden. Dies führte dazu, dass die Wiener Anklagebehörde den Anfangsverdacht prüfte und ein Ermittlungsverfahren einleitete. In einem Zwischenbericht der SUB wurde der Vorfall als „Incident“ klassifiziert und nicht als „Unfall“, was von Anwalt List ebenfalls kritisiert wurde. Er warf der SUB vor, die Veröffentlichung der Aufzeichnungen des Voice Recorders und des Datenspeichers zu verhindern.
Die betroffenen Verfahren wurden inzwischen von der Leiterin der SUB sowie den anderen Verdächtigen abgegeben, während internationale Privatgutachten dem Vorfall einen „schweren Störfall“ bescheinigen. Die Auswertung der beschlagnahmten Cockpit Voice Recorder und Flugdatenschreiber steht noch aus, und das Oberlandesgericht Wien muss entscheiden, ob die Sicherstellung der Aufzeichnungen rechtens war.
Rolle der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) ist gemäß der Verordnung Nr. 996/2010 und dem Flugunfalluntersuchungsgesetz tätig und untersucht Unfälle und schwere Störungen mit zivil zugelassenen Luftfahrzeugen im Inland. Diese Untersuchungen sind unabhängig von Justiz- oder Verwaltungsverfahren und zielen primär auf die Unfallprävention ab, so informiert die BFU auf ihrer Webseite bfu-web.de. Berichte der BFU enthalten keine Feststellungen zu Schuld oder Haftung und sind nicht für rechtliche Auseinandersetzungen vorgesehen.
Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat zudem den Vorwurf der fahrlässigen Gemeingefährdung aufgenommen. Aufgrund des Umfangs der Ermittlungen ist ein Ende des Verfahrens derzeit noch nicht absehbar, was die juristische Aufklärung über den Vorfall weiter hinauszögert.