Nationaler Aktionsplan gestartet: Frauen vor Gewalt schützen!

Der Berufsverband österreichischer Psychologinnen und Psychologen begrüßt den Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen, der von Frauenministerin Holzleitner geleitet wird.
Der Berufsverband österreichischer Psychologinnen und Psychologen begrüßt den Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen, der von Frauenministerin Holzleitner geleitet wird.

Österreich - Am 21. Mai 2025 begrüßt der Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP) den Auftakt des Nationalen Aktionsplans (NAP) gegen Gewalt an Frauen, der von Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner geleitet wird. Der Aktionsplan zielt darauf ab, Frauen und Mädchen in Österreich ein Leben ohne Gewalt zu ermöglichen, und betont die zentrale Rolle von klinischen PsychologInnen in der Gewaltprävention und -intervention. Der BÖP fordert, psychologische Fachkompetenz frühzeitig in alle relevanten Arbeitsgruppen des NAP einzubinden, um wirksame Maßnahmen zu gewährleisten. BÖP-Präsidentin ao. Univ.-Prof.in Dr.in Beate Wimmer-Puchinger hebt die Bedeutung psychologischer Unterstützung für betroffene Frauen hervor und bietet die fachliche Expertise des Verbandes aktiv an, um in die thematischen Arbeitsgruppen des NAP integriert zu werden. Ein gewaltfreies Österreich erfordere eine gemeinsame Verantwortung von Politik, Zivilgesellschaft und relevanten Berufsgruppen, so der BÖP.

Der NAP, Teil des Regierungsprogramms, wird von 2025 bis 2029 gültig sein und soll die langfristige Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt fördern. Laut Informationen des Bundeskanzleramtes orientiert sich der Plan an den Empfehlungen des Europarats (GREVIO), des Rechnungshofes sowie an der neuen EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Eine umfassende Gewaltschutzstrategie bildet die Grundlage des NAP und konzentriert sich insbesondere auf die Beratung gewaltbetroffener Frauen in Österreich.

Ziele des Nationalen Aktionsplans

Der NAP verfolgt mehrere konkrete Ziele:

  • Umsetzung der Istanbul-Konvention auf strategischer Ebene.
  • Verankerung von Umsetzungszielen, Zeitplänen und Zuständigkeiten.
  • Koordinierte Maßnahmen der zuständigen Ressorts unter Einbindung von NGOs, Fachstellen und Wissenschaft.
  • Transparente Darlegung von Zuständigkeiten und Vorhaben.

Die Bundesregierung hat zudem angekündigt, einen Gesetzesvorschlag zur strafrechtlichen Verfolgung von unerwünschten Penisbildern zu erarbeiten. Diese Form der sexuellen Belästigung ist derzeit nicht strafbar und stellt eine erhebliche Belastung für die Betroffenen dar. Justizministerin Anna Sporrer betont die Wichtigkeit dieses Schrittes, während Klubobmann Yannick Shetty die Notwendigkeit eines sicheren Lebens für alle Menschen in Österreich hervorhebt, speziell für Frauen, die gezielten Angriffen ausgesetzt sind.

In einem klaren Bekenntnis zur ressortübergreifenden Zusammenarbeit lädt die Regierung auch die Opposition ein, den Aktionsplan zu unterstützen. Die Bundesregierung zeigt dadurch, dass Gewalt gegen Frauen ein strukturelles Problem ist, das eine koordinierte, umfassende Antwort erfordert. Der BÖP und andere relevante Akteure werden aufgerufen, ihren Beitrag zu leisten, um dieses Ziel zu erreichen und ein gewaltfreies Umfeld zu schaffen.

Details
Vorfall Sexualdelikte
Ort Österreich
Quellen