Meta-AI: So schützen Sie Ihre Daten vor dem Zugriff!

Meta plant, ab 27. Mai 2025, Daten von Facebook, Instagram und WhatsApp für KI-Training zu nutzen. Nutzer können widersprechen.
Meta plant, ab 27. Mai 2025, Daten von Facebook, Instagram und WhatsApp für KI-Training zu nutzen. Nutzer können widersprechen.

Baden-Württemberg, Deutschland - Meta plant, ab dem 27. Mai 2025, öffentlich zugängliche Inhalte von Facebook, Instagram und WhatsApp für das Training seiner Künstlichen Intelligenz (Meta-AI) zu nutzen. Dies gibt vielen Nutzern Anlass zur Sorge über ihre Datenintegrität. Bis zum 26. Mai 2025 haben die Betroffenen die Möglichkeit, Widerspruch gegen diese Datennutzung einzulegen, wie 5min.at berichtet.

Der Widerspruch gegen die Datennutzung muss über ein Formular erfolgen, für das eine Anmeldung bei Facebook oder Instagram erforderlich ist. Es ist jedoch nicht notwendig, dafür eine Begründung anzugeben. Nutzer, die ihren Widerspruch fristgerecht einreichen, erhalten eine Bestätigungsmail. Interessant ist, dass die geplanten Daten für das KI-Training nicht nur zukünftige Inhalte betreffen, sondern auch alle bisherigen öffentlich zugänglichen Informationen auf den Plattformen. Angesichts der langen Existenz von Facebook und Instagram ist die Menge an potenziellen Daten erheblich.

Widerspruchsmöglichkeiten und Unsicherheiten

Ein einmal für das KI-Training verwendeter Datensatz kann nicht mehr gelöscht oder zurückgeholt werden, was die Anliegen der Datenschutzakteure weiter verstärkt. Besonders kritisch ist die Situation bei WhatsApp. Wie die Verbraucherzentrale feststellt, gibt es hier keine Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, da die Chat-Inhalte Ende-zu-Ende verschlüsselt sind. Lediglich Nachrichten, die direkt an den Chatbot „Meta AI“ gesendet werden, könnten für Trainingszwecke verwendet werden. Solange keine Daten an den Chatbot gesendet werden, gibt es für Meta auch keinen Zugriff auf die Chat-Inhalte.

Nutzer sollten sich bewusst sein, dass Datenschutzhinweise von Meta besagen, dass bei verknüpften Konten ein einmal geäußerter Widerspruch nicht wiederholt werden muss. Bei unverknüpften Konten ist jedoch jede Handlung individuell erforderlich. Auch wenn ein Widerspruch bereits erfolgt ist, wird empfohlen, diesen zur Sicherheit erneut zu äußern, insbesondere da bisher keine Berichte über abgelehnte Widersprüche vorliegen.

Im Falle einer Ablehnung des Widerspruchs stehen den Nutzern mehrere Optionen offen. Dazu gehört unter anderem das Löschen bestehender Inhalte, das Löschen der eigenen Konten bei Facebook und Instagram sowie das Einlegen einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde. Alternativ können rechtliche Schritte gegen Meta in Erwägung gezogen werden. Nutzer sollten auch dann aktiv werden, wenn sie trotz eines Widerspruchs auf personenbezogene Daten stoßen, die in KI-generierten Inhalten vorkommen.

Aktive Maßnahmen für Nutzer

Wer keinen Zugriff auf Facebook oder Instagram hat, kann dennoch einen Widerspruch gegen die Datenverwendung einlegen. Darüber hinaus bietet Meta die Möglichkeit, Daten von Drittanbietern anzufordern oder deren Verwendung zu widerrufen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu beachten, dass das Ausfüllen eines Formulars notwendig ist, um auf diese Daten zuzugreifen oder zur Korrektur oder Löschung aufzufordern. Dabei müssen die spezifischen „Prompts“ angegeben werden, die zur Generierung der Inhalte führten.

Die Entwicklung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz wirft zahlreiche Fragen zum Datenschutz auf. Auch die Baden-Württemberg Datenschutz Webseite bietet umfassende Informationen zu den relevanten Rechtsgrundlagen und zur Einsichtnahme in personenbezogene Daten. Nutzer sollten informierte Entscheidungen treffen und rechtzeitig handeln, um ihre Datenrechte zu wahren und möglichen Missbräuchen vorzubeugen.

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Ort Baden-Württemberg, Deutschland
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