Menschenrechte in Gefahr: Grüne warnen vor Kanzlers Alleingang!

Wien, Österreich - Am 27. Mai 2025 neigt sich die politische Debatte in Österreich stark auf das Thema der europäischen Menschenrechte zu. Bundeskanzler Christian Stocker plant offenbar einen Alleingang zur Aushöhlung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Diese Maßnahmen stoßen auf Widerstand innerhalb der Regierung und bei Oppositionsparteien.
Alma Zadić, stellvertretende Klubobfrau der Grünen, kritisiert die Außenministerin, die sich in dieser Debatte bisher eher still verhält. Zadić weist darauf hin, dass die Ministerin in ihren Reisen die Einhaltung der EMRK einfordert, jedoch nicht gegen den Koalitionspartner spricht, der die Standards in Frage stellt. Auch Agnes-Sirkka Prammer, Menschenrechtssprecherin der Grünen, bemängelt das Schweigen von Vizekanzler Babler, der zuvor die Unverhandelbarkeit der Menschenrechte betont hatte.
Widerstand gegen Kanzlers Vorstoß
Innerhalb der Koalition gibt es jedoch auch Stimmen der Opposition. Einige Abgeordnete von SPÖ und NEOS stellen sich gegen den Vorstoß des Kanzlers. Diese kritischen Stimmen werden allerdings als unzureichend angesehen. Die Grünen haben angekündigt, im nächsten Nationalrats-Plenum einen Antrag einzubringen, um die Einhaltung der EMRK sowie des Folterverbots zu sichern.
Zusätzlich gibt es einen gemeinsamen Brief von neun EU-Staaten, die eine Änderung der Auslegung der EMRK fordern. Die Beweggründe für diesen Vorstoß liegen in der Erleichterung der Ausweisung ausländischer Straftäter. Diese Initiative wird von der SPÖ als „sehr problematisch“ bezeichnet. Petra Bayr, Vorsitzende des außenpolitischen Ausschusses im Nationalrat, hebt die Unabhängigkeit der Rechtsprechung hervor und weist darauf hin, dass die Auslegung der EMRK den Gerichten, insbesondere dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), vorbehalten ist.
Politischer Druck auf die Justiz
Auch Stephanie Krisper von den NEOS kritisiert den Vorstoß von Kanzler Stocker als „Alleingang“ und hinterfragt die politischen Zurufe an unabhängige Gerichte. Europaministerin Claudia Plakolm unterstützt hingegen die Diskussion über die Auslegung der EMRK und betont die Notwendigkeit, straffällige Asylwerber abschieben zu können. Plakolm weist darauf hin, dass die EMRK Teil der österreichischen Verfassung ist, was die gegenwärtigen Regelungen zur Ausweisung einschränkt. Zudem kann der EGMR nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges in Anspruch genommen werden, um über Verletzungen der Menschenrechtskonvention zu entscheiden.
Die Diskussion über die EMRK ist nicht neu. Seit ihrer Unterzeichnung im Jahr 1950 sind die grundlegenden zivilen und politischen Rechte in Europa geschützt. Der Menschenrechtsschutz in Europa hat seine Wurzeln in den Ideen der Aufklärung und wurde nach dem Zweiten Weltkrieg weiter ausgebaut. Der Europarat, eine Organisation zur Stärkung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten, überwacht die Einhaltung der EMRK. Beschwerden können sowohl von Staaten als auch von Bürgern eingereicht werden, wobei individuelle Beschwerden oft erfolgreicher sind.
Die EMRK hat Verfassungsrang in Österreich und spielt eine zentrale Rolle im europäischen Rechtssystem, insbesondere in Bezug auf die Menschenrechte. Der EGMR bleibt die höchste Instanz für Menschenrechte in Europa und hat auch die Aufgabe, EU-Recht auf Übereinstimmung mit der EMRK zu überprüfen, was die Rechtslage in Österreich maßgeblich beeinflusst. Die Debatten über die Auslegung und Anwendung der EMRK zeigen, dass der Schutz der Menschenrechte ständige Aufmerksamkeit und Anpassungen erfordert.
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Vorfall | Gesetzgebung |
Ort | Wien, Österreich |
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