Medikamentenkosten-Absenkung: Neues Konto für Patienten ab 2026!

Ab 2026 ändert sich die Regelung zur Medikamentenkosten-Obergrenze in Österreich. Patienten profitieren von neuen Entlastungen.
Ab 2026 ändert sich die Regelung zur Medikamentenkosten-Obergrenze in Österreich. Patienten profitieren von neuen Entlastungen.

Österreich - Ab dem Jahr 2026 wird ein neues „Heilmittelkostenkonto“ eingeführt, das die Berechnung der Medikamentenkosten-Obergrenze grundlegend ändern soll. Diese Maßnahme folgte auf die Kritik der letzten Jahre, insbesondere durch den Volksanwalt Bernhard Achitz, der im Februar 2024 auf die Benachteiligung vieler Patienten durch die bestehende Regelung hinwies. Bisher wurden nur Rezeptgebühren zur Obergrenze gezählt, während günstigere Medikamente außen vor blieben. Ein alarmierendes Beispiel ist der Fall von Pensionist Johann R., der bis zum 28. November 2023 521 Euro für Medikamente ausgab, von denen nur 360 Euro angerechnet wurden. Diese Regelung führte dazu, dass viele Patienten selbst für Medikamente aufkommen mussten, die unter der Rezeptgebühr von 7,10 Euro lagen, ohne dass diese von den Krankenkassen erstattet wurden.

Die neue Regelung hat das klare Ziel, Patienten zu entlasten, sobald ein festgelegter Anteil ihres Einkommens für Medikamente ausgegeben wurde. Vor allem für chronisch kranke und ältere Menschen ist diese Maßnahme von großer Bedeutung. Ab 2027 wird die Obergrenze von 2 % auf 1,5 % des Netto-Jahreseinkommens gesenkt, was die finanzielle Belastung weiter reduzieren soll. Personen mit geringem Einkommen können sogar ganz von Rezeptgebühren befreit werden, wie die neuen Regelungen zeigen.

Kritik an der bestehenden Regelung

Trotz der neuen Initiativen steht die Rezeptgebühren-Obergrenze in der Kritik. Viele Patienten sind nach wie vor gezwungen, Medikamente selbst zu bezahlen, da Medikamente, die unterhalb der Rezeptgebühr liegen, von den Krankenkassen nicht erstattet werden. Achitz fordert daher eine umfassendere Obergrenze für die Gesamtkosten von Arzneimitteln, die alle ärztlich verschriebenen Medikamente inkludiert. Diese Forderung wird auch vom Generikaverband unterstützt, der die Idee einer Medikamentenkosten-Obergrenze als sinnvoll erachtet, um finanziellen Druck von Patienten zu nehmen und den Krankenkassen eine genauere Erfassung der tatsächlichen Medikamentenkosten zu ermöglichen.

Eine wichtige Entwicklung tritt ab dem 1. Januar 2024 in Kraft: Die Daten zu Medikamenten, die unter der Rezeptgebühr liegen, müssen künftig ebenfalls an die Krankenversicherung übermittelt werden. Dies könnte die Transparenz erhöhen und dabei helfen, die gesamte Kostenstruktur im Arzneimittelbereich besser zu verstehen.

Preisregulierung im Arzneimittelbereich

Bezugnehmend auf die Preisregulierung im Arzneimittelbereich hat das Bundesgesundheitsministerium gesetzlich vorgeschriebene Rabatte für pharmazeutische Unternehmer eingeführt. Für patentgeschützte Präparate beträgt der Rabatt 7 % des Abgabepreises, während patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel einen Rabatt von 6 % plus zusätzlich 10 % erhalten. Das kürzlich beschlossene Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften führt außerdem einen Preisstopp für jene Medikamente ein, die von Krankenkassen bezahlt werden, und bei denen kein Festbetrag oder Erstattungsbetrag gilt. Dieses Preismoratorium wird bis Ende 2026 gelten und soll dazu beitragen, die Ausgaben im Arzneimittelbereich einzudämmen.

Insgesamt zeigt sich, dass die neuen Regelungen auf eine langfristige Entlastung der Patienten abzielen. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich diese Maßnahmen in der Praxis auswirken werden und ob sie tatsächlich die Probleme lösen können, auf die Achitz und andere Kritiker hingewiesen haben.

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Vorfall Gesetzgebung
Ort Österreich
Quellen