Kurz freigesprochen: OLG hebt Haftstrafe wegen Falschaussage auf!

Wien, Österreich - Am 26. Mai 2025 hat das Oberlandesgericht (OLG) Wien die erstinstanzliche Verurteilung des ehemaligen österreichischen Bundeskanzlers Sebastian Kurz (ÖVP) bezüglich Falschaussage aufgehoben. Zuvor war Kurz zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden, ein Urteil, das nun als rechtskräftig betrachtet wird. Grund für die Anklage waren Vorwürfe über Kurz‘ Rolle bei der Aufsichtsratsbestellung der Staatsholding ÖBAG, bei der er den Eindruck erweckt haben soll, nicht in das Geschehen involviert gewesen zu sein. Der Richter stellte jedoch fest, dass der objektive Tatbestand der falschen Beweisaussage nicht erfüllt sei. Zudem habe Kurz bejaht, dass er in den Vorgang eingebunden war, ohne dabei den Eindruck zu erwecken, dass seine Antwort abschließend gewesen sei, da die Fragestellerin Stephanie Krisper in der Sitzung bereits keine Fragezeit mehr hatte.
Gleichzeitig wurde die bedingte Haftstrafe von sechs Monaten für Bernhard Bonelli, Kurz‘ ehemaligen Kabinettschef, wegen der gleichen Anklage wegen Falschaussage bestätigt. Während der Verhandlung wurde von der Verteidigung darauf hingewiesen, dass der Erstrichter Michael Radasztics den Anschein von Befangenheit erweckt habe, da er Informationen an den ehemaligen Abgeordneten Peter Pilz weitergegeben habe. Radasztics wurde dennoch wegen dieser Informationen zu einer Disziplinarstrafe verurteilt. Ein Kontakt zwischen Radasztics und Pilz habe jedoch in den letzten vier Jahren nicht bestanden.
Die Bedeutung des Urteils
Dieses Urteil unterstreicht die Komplexität und die oft unklare Rechtslage im Bereich der politischen Korruption in Österreich. Politische Affären und Korruption haben die Geschichte der Zweiten Republik Österreich stark geprägt. Walter Geyer, der erste Antikorruptionsstaatsanwalt, erklärt, dass solche Skandale häufig zu verschärften Gesetzen führen. Dennoch existiert kein Gesetz, das Korruption vollständig ausschließt. Die Debatte um Transparenz bleibt entscheidend im Kampf gegen Bestechlichkeit.
Die Aufarbeitung bedeutender Affären, wie des Buwog-Skandals oder des Ibiza-Videos, beschäftigt die Justiz sowie die Öffentlichkeit weiterhin. In der Vergangenheit mussten zahlreiche Politiker und Manager, wie zwei ehemalige Innenminister, aufgrund von Korruption oder Veruntreuung zurücktreten. Franz Olah (SPÖ) wurde 1969 wegen Veruntreuung verurteilt, während Ernst Strasser (ÖVP) 2014 für Bestechlichkeit eine dreijährige Haftstrafe erhielt. Auch die kürzliche Rechtsprechung gegen Sebastian Kurz ist Teil dieser breiteren Diskussion über Verantwortung und rechtliche Konsequenzen in der Politik.
Das Urteil im Fall Kurz wirft weitere Fragen auf und wirft einen Schatten auf die Glaubwürdigkeit des politischen Systems in Österreich. Angesichts der wiederholten Skandale bleibt der Druck auf die Justiz und die Politik hoch, um mehr Klarheit und Verantwortung zu schaffen. Eine nachhaltige Lösung für bestehende Probleme im Bereich der politischen Korruption bleibt auch nach diesem Urteil ein wichtiges Thema.
Für weitere Informationen zu den Details des Falls und den dahinterstehenden rechtlichen Fragen, besuchen Sie die Berichterstattung auf Dolomitenstadt, Nachrichten.at und Kurier.
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Vorfall | Falschaussage |
Ort | Wien, Österreich |
Quellen |