Krokodil und Schlangen im Kleingarten: Dramatische Tierschicksale in Nordhausen!

In Nordhausen entdeckten Beamte gefährliche Reptilien in einer Kleingartensiedlung. Tiere werden an Zoos vermittelt.
In Nordhausen entdeckten Beamte gefährliche Reptilien in einer Kleingartensiedlung. Tiere werden an Zoos vermittelt.

Kleingartensiedlung in Nordhausen, Deutschland - In einer Kleingartensiedlung in Nordhausen wurden zahlreiche exotische und gefährliche Tiere in einem Garten entdeckt. Beamte des Ordnungsamts und eine Tierärztin des Veterinäramts fanden unter anderem ein 2,5 Meter langes Krokodil namens Lucifer, das mit zugeklebtem Maul transportiert werden musste. Es handelt sich dabei um ein Beulenkrokodil, das vor zehn Jahren aus einem insolventen Reptilienzoo erworben wurde. Neben Lucifer wurden auch zwei giftige Puffottern, ein über fünf Meter langer Netzpython, 14 Anakondas (12 gelbe und 2 grüne), vier Boa constrictors, eine Brillensschlange und eine Speikobra sichergestellt. Die Halterin erfüllte nicht die erforderlichen Auflagen zur Haltung solcher Tiere, die nach dem Tierschutzgesetz und den Vorgaben des BMEL relevant sind.

Die Tiere lebten in Terrarien, die nicht dem heutigen Sicherheitsstandard entsprachen. Daher wurden diese nun an verschiedene Zoos vermittelt, um ein artgerechtes Leben zu gewährleisten. Die unzulänglichen Haltebedingungen werfen Fragen zur Sicherheit auf, denn der Umgang mit solchen riskanten Arten kann zu ernsthaften Verletzungen oder Schäden führen. Dies bedeutet, dass nicht nur die Halterin rechtliche Konsequenzen zu erwarten hat, sondern auch die zuständigen Behörden zu überprüfen haben, wie es zu dieser misslichen Situation kommen konnte.

Rechtslage rund um die Tierhaltung

Laut den Vorgaben des Bayerischen Tierschutzgesetzes ist der Halter eines Tieres nicht zwangsläufig der Eigentümer. Jeder, der Verfügungs- und Bestimmungsmacht über ein Tier hat, gilt als Halter. Dies trifft auch auf gefährliche, wildlebende Tiere zu, deren Haltung strengen Regularien unterliegt. Deshalb wurden diese Tiere der Halterin abgenommen, da sie die erforderlichen Sicherheitsstandards nicht einhielt.

Die Vorschriften im Tierschutz umfassen auch Kriterien, die Halter erfüllen müssen. Insbesondere muss ein „berechtigtes Interesse“ vorliegen, das über reines Liebhaberinteresse hinausgeht. Die Halterin hätte nachweisen müssen, dass sie die erforderlichen Fachkenntnisse und die Zuverlässigkeit besitzt, um solche Tiere artgerecht zu halten. Die rechtliche Grundlage für die Haltung gefährlicher Tiere ist im Tierschutzgesetz verankert, welches die Rechte und Pflichten der Halter regelt und sicherstellt, dass die Tiere artgerecht untergebracht sind.

Forderungen nach mehr Tierschutz

Der Vorfall in Nordhausen lenkt die Aufmerksamkeit auf das Thema Tierschutz. Bereits im Grundgesetz ist Tierschutz als Staatsziel verankert, was die Bedürfnisse der Tiere in der Gesellschaft unterstreicht. Das BMEL sieht verschiedene Initiativen vor, um Halter zu sensibilisieren und für artgerechte Tierhaltung zu sorgen. Beispielsweise wurde das Kükentöten seit dem 1. Januar 2022 verboten, während Regelungen zur Tierhaltungskennzeichnung in Kraft traten. Diese Vorgehensweisen zeigen, dass es an der Zeit ist, Tierschutz ernst zu nehmen und auch entsprechend zu handhaben.

Zusammenfassend hat dieser Vorfall nicht nur einige exotische Tiere in Gefahr gebracht, sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Haltung solcher Tiere in den Fokus gerückt. Die Verantwortlichen sind gefordert, sicherzustellen, dass solche Missstände in Zukunft nicht mehr auftreten.

Details
Vorfall Tierschutz
Ursache Halter erfüllte Auflagen zur Haltung nicht, Terrarien entsprachen nicht dem heutigen Sicherheitsstandard
Ort Kleingartensiedlung in Nordhausen, Deutschland
Quellen