Kritik am neuen Informationsgesetz: Verletzung der Oppositionsrechte?

Kritik am neuen Informationsgesetz: Verletzung der Oppositionsrechte?
Wien, Österreich - Am 26. Juni 2025 fand im Wiener Landtag eine intensive Debatte über das geplante Informationsfreiheitsgesetz statt, das ab dem 1. September 2025 in Kraft treten soll. StRin Mag. Ulrike Nittmann von der FPÖ kritisierte in diesem Zusammenhang die vorgesehenen Änderungen im Wiener Landesrecht. Sie sieht in diesen Änderungen eine „Beschneidung“ des Interpellationsrechts des Gemeinderats und eine „Ausschaltung der Opposition“. Ihrer Meinung nach seien die Mandatar*innen nicht ausreichend in den Prozess eingebunden worden, obwohl eine Änderung der Stadtverfassung bevorsteht. Nittmann äußerte auch Bedenken darüber, dass das Recht auf Information vom einzelnen Gemeinderat auf das Kollegium des Gemeinderats übergehen soll.
Der Vorsitzende des Wiener Gemeinderats, LAbg. Mag. Thomas Reindl von der SPÖ, verteidigte hingegen die Neuerungen und betonte die Pflicht zur proaktiven Offenlegung von Informationen. Er wies darauf hin, dass Wien in Sachen Transparenz bereits gut aufgestellt sei und hebe hervor, dass relevante Informationen online zugänglich gemacht werden. Zudem erwähnte er, dass das Gesetz sowohl eine proaktive Veröffentlichungspflicht von Informationen als auch ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen umfasst, wobei beide Informationspflichten bestimmten Geheimhaltungspflichten unterliegen.
Diskussion um Transparenz und Geheimhaltung
Reindl kritisierte außerdem die Opposition, insbesondere die ÖVP und die Grünen, für ihre polemischen Äußerungen und angebliche Verwirrung. Er betonte, dass die geltende Rechtslage bereits den Schutz sensibler Informationen regle und warnte vor den Folgen eines Antrags der Grünen, der sensible Informationen gefährden könnte. Auch LAbg. David Ellensohn von den Grünen äußerte Bedenken und forderte, dass Geheimhaltungspflichten nicht für Mitglieder des Landtages gelten sollten. Er kritisierte den Gesetzesentwurf als Versuch, die Rechte der Abgeordneten weiter einzuschränken.
LAbg. Dr. Michael Trinko (SPÖ) versicherte, dass die Rechte der Opposition nicht beschnitten würden, und verwies auf bestehende Regelungen. Auch LAbg. Harald Zierfuß von der ÖVP erinnerte an frühere Einschränkungen der Oppositionsrechte und forderte eine Zustimmung zu einem Änderungsantrag der Grünen. Letztlich fand der Änderungsantrag jedoch keine Mehrheit und der Gesetzesentwurf wurde in erster und zweiter Lesung mit Stimmen von SPÖ und Neos angenommen.
Erwartungen an das neue Gesetz
Das neue Informationsfreiheitsgesetz soll das Landesrecht an das Bundesrecht anpassen und ist Teil eines langfristigen Prozesses, der bereits 1925 mit der Bundesverfassungsnovelle zum Amtsgeheimnis begonnen hat. Reindl hob hervor, dass das Gesetz Vertrauen in die Verwaltung und den Rechtsstaat stärken soll. Justizministerin Alma Zadić bezeichnete das Gesetz als „Transparenzturbo“ und erwartet eine signifikante Verbesserung der Transparenz in der Verwaltung.
In einer Podiumsdiskussion über Informationsfreiheit im Parlament äußerten auch andere Experten ihre Meinungen und Erwartungen zu dem neuen Gesetz. Nationalrats-Präsident Wolfgang Sobotka und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler zeigten sich optimistisch, dass zwei Drittel der Abgeordneten dem Gesetzesentwurf zustimmen werden. Dennoch wiesen einige Experten, darunter Rechtswissenschaftlerin Christiane Wendehorst, auf das Risiko hin, dass Datenschutz künftig als neues Amtsgeheimnis fungieren könnte, was den Zugang zu Informationen einschränken würde. Auch Markus Hametner vom Forum Informationsfreiheit äußerte Bedenken über das Fehlen von Konsequenzen für Behörden, die den Zugang zu Informationen unzulässig erschweren.
Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion rund um das neue Informationsfreiheitsgesetz entwickeln wird und ob die geplanten Regelungen tatsächlich zu mehr Transparenz im Regierungsapparat führen.
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Ort | Wien, Österreich |
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