Kreuzfahrt-Debakel: Mann muss nach Urin-Vorfall 4300 Euro Entschädigung kassieren!

Mallorca, Spanien - Ein ungewöhnlicher Vorfall auf einer Kreuzfahrt entlang der iberischen Küste hat nun rechtliche Konsequenzen nach sich gezogen. Ein Mann und zwei seiner Begleiter wurden während ihrer Reise von einem Kreuzfahrtschiff ausgeschlossen. Der Grund: Der Mann wurde beschuldigt, in ein Glas für Erdnüsse uriniert und es auf den Tisch gestellt zu haben. Dieser Vorfall ereignete sich im Jahr 2023, als das Schiff von Mallorca aus in See gestochen war. Laut einem Crewmitglied war der Uringeruch deutlich wahrnehmbar, der betroffene Mann jedoch bestritt die Vorwürfe vehement.
Drei Tage nach dem Vorfall, nach einem Landausflug, wurde den Männern die Wiederbesteigung des Schiffes verweigert. Der Kapitän hatte einen Bordverweis erteilt, was zur Folge hatte, dass die Männer auf eigene Kosten abreisen und für ihre Rückflüge neue Tickets buchen mussten. Offenbar hielt die Reederei den Vorfall für gravierend genug, um solch drastische Maßnahmen zu ergreifen.
Gerichtsurteil und Konsequenzen
Das Landgericht Düsseldorf entschied schließlich, dass der Ausschluss vom Schiff unrechtmäßig war. Diese Entscheidung fiel unter Berücksichtigung der Reisebedingungen, die besagen, dass eine Abmahnung vor einem Ausschluss erfolgen muss. Das Gericht stellte fest, dass das Verhalten des Mannes nicht als grob oder gewalttätig im Sinne der Reisebedingungen aufgefasst werden kann. Auffällig ist zudem, dass der Bordverweis erst drei Tage nach dem Vorfall ausgesprochen wurde, obwohl das Schiff bereits einen anderen Hafen angelaufen hatte.
Die beiden Begleiter des Mannes wurden ebenfalls ausgeschlossen, was das Gericht als unverhältnismäßig bewertete. Infolgedessen wurde dem Kläger eine Entschädigung von rund 4300 Euro für den nicht genutzten Teil der Reise zugesprochen, zusätzlich etwa 1600 Euro für die Rückflüge und Taxikosten sowie circa 3100 Euro für entgangene Urlaubsfreuden.
Wachsende Herausforderungen in der Kreuzfahrtbranche
Der Vorfall beleuchtet auch größere Herausforderungen in der Kreuzfahrtbranche, die in den letzten Jahren ein signifikantes Wachstum erlebt hat. 2016 wurde ein Passagierrekord mit 2,02 Millionen Gästen verzeichnet. Kreuzfahrten fallen unter das Reiserecht für Pauschalreisen, was bedeutet, dass der Reiseveranstalter für etwaige Missstände verantwortlich ist. Reisemängel, wie etwa ausgelassene Hafenstopps oder nicht erbrachte Leistungen, müssen dokumentiert und dem Veranstalter innerhalb eines Monats nach der Rückkehr gemeldet werden, um Ansprüche geltend zu machen.
Im Fall von Ausschlüssen wie in diesem Beispiel stellt sich oft die Frage, welche Verhaltensweisen tatsächlich als Reisemangel gewertet werden können und welche rechtlichen Schritte unternommen werden sollten. Reisende sind gut beraten, sich über ihre Rechte im Klaren zu sein, insbesondere wenn es zu unerwarteten Vorfällen während einer Kreuzfahrt kommt. Weitere Details können auf Seiten wie Krone, Spiegel und Anwalt.org eingesehen werden.
Details | |
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Vorfall | Sonstiges |
Ursache | ungebührliches Verhalten |
Ort | Mallorca, Spanien |
Schaden in € | 4.300 |
Quellen |