Kollektivvertragsverhandlungen für Glashütten: Löhne steigen!

Kollektivvertragsverhandlungen in der Glashüttenindustrie starten am 4. Juni 2025 mit Forderungen zur Lohnerhöhung und Freizeitoptionen.
Kollektivvertragsverhandlungen in der Glashüttenindustrie starten am 4. Juni 2025 mit Forderungen zur Lohnerhöhung und Freizeitoptionen.

Glashüttenindustrie, Österreich - Am 20. Mai 2025 haben die Kollektivvertragsverhandlungen für die rund 5.500 Beschäftigten der Glashüttenindustrie begonnen. Die Gewerkschaften PRO-GE und GPA übergaben ein umfassendes Forderungsprogramm, das auf die aktuellen Herausforderungen der Branche abzielt. Besonders im Fokus stehen die reale Erhöhung der Löhne und Gehälter, mit einem speziellen Augenmerk auf die unteren Einkommensgruppen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Möglichkeit, angesparte Jubiläumsgelder in Freizeit umzuwandeln sowie die Einführung einer Zulage für jedes Kind, für das Familienbeihilfe gewährt wird.

Der neue Kollektivvertrag soll ab dem 1. Juni 2025 in Kraft treten. Der nächste Verhandlungstermin ist bereits für den 4. Juni 2025 angesetzt.ots.at berichtet, dass neben den Lohnerhöhungen auch die Rahmenbedingungen für die Arbeitnehmer verbessert werden sollen.

Ergebnisse der 2. Verhandlungsrunde

In den aktuellen Verhandlungen, insbesondere während der 2. Verhandlungsrunde der Glasindustrie, wurde ein Lohn- und Gehaltsabschluss erzielt, der auf einer rollierenden Inflationsrate von 6,3 % basiert. Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und -gehälter werden um 6,5 % angehoben. Dies betrifft auch die Ist-Löhne und Ist-Gehälter, die um 6,3 % steigen, allerdings maximal um 350 Euro. Die Erhöhung gilt ebenfalls für die Lehrlingseinkommen, die um 6,5 % angehoben werden, sowie für kollektive und innerbetriebliche Zulagen.

Ein weiteres Ergebnis der Verhandlungen ist die Erhöhung der Reisekosten und Aufwandsentschädigungen um 6,33 %. Zudem wurde die Ermächtigung für eine steuer- und abgabenfreie Mitarbeiter:innenprämie eingeführt. Laut den Informationen von gpa.at tritt der neue Kollektivvertrag am 1. Juni 2024 in Kraft und hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Der neue KV-Mindestlohn wird mit 2.416,22 Euro festgelegt und stellt eine wichtige Unterstützung für die Beschäftigten dar.

Ausblick auf die Verhandlungen

Die Verhandlungen in der Glashüttenindustrie sind ein entscheidendes Element der Frühjahrslohnrunde und spiegeln die Bemühungen wider, den Beschäftigten faire Arbeitsbedingungen zu bieten. Mit der anhaltenden Inflation sind die Forderungen der Gewerkschaften mehr denn je von Bedeutung, um die wirtschaftlichen Herausforderungen zu adressieren. Die nächsten Termine in den Verhandlungen werden entscheidend sein, um das angestrebte Ergebnis für die Arbeitnehmer zu sichern.proge.at informiert, dass die Branche sich in einem dynamischen Verhandlungsprozess befindet, der auch die Interessen der Angestellten im Blick hat.

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Vorfall Sonstiges
Ort Glashüttenindustrie, Österreich
Quellen