Kickl siegt vor Gericht: Keine Verbindung zu Hitler erlaubt!

Vienna, Österreich - FPÖ-Chef Herbert Kickl hat erneut vor Gericht einen Sieg errungen. In einem Verfahren gegen den Verein „Plattform Österreich“, der ihn mit Adolf Hitler verglichen hatte, entschied das Oberlandesgericht Wien, dass die Berufung des Vereins unzulässig sei und wies diese ab. Das Handelsgericht hatte zuvor den Verein bereits zu Unterlassung und Schadenersatz verurteilt, da das Video, das Kickl mit einem schwarz-weißen Bild eines Kriegsschauplatzes und dem Titel „Wollen Sie das? Unser Österreich ist in Gefahr“ zeigte, ungerechtfertigte Assoziationen mit dem Nationalsozialismus herstellt. Kickls Bild wurde dabei mit dem Begriff „Projekt Volkskanzler“ eingeblendet, was das Gericht als nicht ausreichend für eine direkte Verbindung zu Hitler oder Massenmord erachtete.

Der rechtliche Konflikt wurde durch die Veröffentlichung eines aufsehenerregenden Videos ausgelöst, das vor der Nationalratswahl 2024 für Aufregung sorgte. In diesem Clip war ein Porträt von Kickl zu sehen, das mit einer Frakturschrift beschriftet war – einem Stil, der auch in der NS-Zeit verwendet wurde. Das Handelsgericht stellte fest, dass die darauffolgende Verbindung Kickls mit dem Zweiten Weltkrieg und dem Nationalsozialismus nicht haltbar war. Das Oberlandesgericht stützte sich größtenteils auf diese vorangegangene Beurteilung, was in der juristischen Gemeinschaft auf gemischte Reaktionen stieß.

Rechtliche Schritte und Widerstand

Kickl, der als umstritten gilt, leitete rechtliche Schritte gegen Robert Luschnik, den Vorstand des Vereins, ein. Interessanterweise hat Luschnik eine politische Vergangenheit bei den Grünen und den Neos. Im Januar 2024 erreichte Kickl bereits einen ersten Erfolg vor dem Handelsgericht, das den Verein zu Zahlung von 5.000 Euro Schadenersatz und zur Veröffentlichung des Urteils über Google Ads verurteilte. Dies führte jedoch nicht zu einem Ende der Auseinandersetzungen, da der Verein eine Berufung beim Obersten Landesgerichtshof einlegte, die jedoch später abgewiesen wurde.

Das Oberlandesgericht entschied, dass das Video eine verpönte Verbindung zum Nationalsozialismus herstellt und die Kritik an Kickl nicht sachlich begründet sei. Damit muss der Verein nun zusätzlich 4.000 Euro zahlen. Diese juristischen Auseinandersetzungen werfen ein Licht auf die brisante Thematik der Meinungsfreiheit und deren Grenzen, besonders in Bezug auf die NS-Vergangenheit und den öffentlichen Diskurs darüber. In diesem Kontext stellt sich die Frage, ob solche Vergleiche in einem demokratischen System zulässig sind, besonders wenn sie von der überwiegenden Meinung als beleidigend oder anstößig angesehen werden.

Meinungsfreiheit und ihre Grenzen

Das Thema der Meinungsfreiheit und deren Grenzen ist in Deutschland ebenso aktuell, wie die Geschehnisse in Österreich zeigen. Artikel 5 des Grundgesetzes gewährt die Meinungsfreiheit, solange keine Gesetze verletzt werden. Verherrlichung der NS-Zeit wird als strafbar angesehen, wenn sie den öffentlichen Frieden gefährdet. Im öffentlichen Diskurs wird immer wieder betont, dass die deutsche Identität auch durch die Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit geprägt ist. Ob es angebracht ist, einen Politiker wie Kickl im Kontext von Hitler zu betrachten, wird in den politischen und juristischen Kreisen weiterhin intensiv diskutiert.

Obwohl die Gelegenheit diskutiert wird, bleibt unklar, wie sich die Debatten in Zukunft entwickeln werden und welche Rolle sie im Vorfeld der bevorstehenden Wahlen spielen werden. Das Oberlandesgericht hat mit seiner Entscheidung zwar eine klare Linie gezogen, dennoch bleiben die Fragen nach der Echtheit und der Qualität der politischen Kritik, vor allem in einem so sensiblen Bereich wie der NS-Verherrlichung, weiterhin relevant.

Die Geschichte zeigt, wie wichtig der Umgang mit der NS-Vergangenheit und die Auseinandersetzung mit Sprache und Symbolik in der Politik sind. Zukünftige Entwicklungen in diesem Bereich dürfen mit Spannung erwartet werden.

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Ort Vienna, Österreich
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