Kickl gewinnt Prozess: Gericht stoppt unzulässigen Hitler-Vergleich!
Wien, Österreich - Herbert Kickl, der Obmann der FPÖ, hat ein weiteres gerichtliches Verfahren gegen den Verein „Plattform Demokratie Österreich“ gewonnen. Das Oberlandesgericht Wien wies die Berufung des Vereins gegen ein Urteil des Handelsgerichts ab und bestätigte dessen Entscheidung, die den Verein zu Unterlassung und Schadenersatz verurteilte. Kickl, der für seine Aussagen und Positionen bekannt ist, erhält eine Entschädigung von 5.000 Euro.
Das Streitobjekt war ein Video, das Kickl mit Adolf Hitler vergleichend darstellte. Die Aufzeichnung, die auf YouTube verbreitet wurde, war mit dem provokanten Titel „Wollen Sie das? Unser Österreich ist in Gefahr“ versehen und warnte vor den politischen Ambitionen Kickls, der sich selbst als „Volkskanzler“ bezeichnet hatte. In dem Video wurde ein Kriegsschauplatz aus dem Zweiten Weltkrieg gezeigt, in den Kickls Gesicht im Schriftzug „Projekt Volkskanzler“ integriert wurde.
Gerichtliche Beurteilung
Das Handelsgericht hatte entschieden, dass das Video Kickl ohne rechtfertigenden Anlass mit dem Nationalsozialismus in Verbindung brachte. Die Richterin stellte klar, dass es kein ausreichendes Tatsachensubstrat für einen derartigen Vergleich gebe. Insbesondere reiche die Verwendung des Begriffs „Volkskanzler“ nicht aus, um eine direkte Verbindung zwischen Kickl und Adolf Hitler sowie dem damit verbundenen Massenmord herzustellen. Diese Sichtweise wurde auch vom Oberlandesgericht geteilt, das die Beurteilung des Handelsgerichts weitgehend stützte.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts markiert das Ende des Verfahrens, da eine Revision nicht zugelassen wurde. Damit stehen dem Verein keine weiteren rechtlichen Optionen offen, um gegen das Urteil vorzugehen. Die rechtlichen Schritte wurden als wichtig eingestuft, um die Grenzen von Meinungsäußerung und Kritik in der politischen Arena abzuklären.
Folgen für die politische Diskussion
Die rechtlichen Auseinandersetzungen rund um Kickl und das Video werfen ein Licht auf die aktuellen politischen Spannungen in Österreich. Sie verdeutlichen die Herausforderungen, die sich aus der Verwendung historischer Vergleiche im politischen Diskurs ergeben. Kritiker derartiger Vergleiche argumentieren oft, dass diese nicht nur unzulässig, sondern auch schädlich für die politische Kultur und das historische Gedächtnis sind.
Für Kickl stellt das Urteil einen weiteren Erfolg in seinem fortdauernden Kampf gegen die als verleumderisch empfundene Berichterstattung dar. Während er seine Ansichten weiter verfolgt, bleibt abzuwarten, wie sich die politische Landschaft in Österreich unter dem Einfluss solcher Streitereien entwickeln wird. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den Analysen und Berichten auf Die Presse und 5min, sowie in der umfassenden Studie auf JKU.
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Ort | Wien, Österreich |
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