Kärntnerin freigesprochen: Keine grob fahrlässige Tötung bei Covid-Infektion!

Oberlandesgericht Graz hebt das Urteil wegen grob fahrlässiger Tötung auf. Vorwurf: Covid-Infektion eines Nachbarn.
Oberlandesgericht Graz hebt das Urteil wegen grob fahrlässiger Tötung auf. Vorwurf: Covid-Infektion eines Nachbarn.

St. Veit/Glan, Österreich - Das Oberlandesgericht Graz hat in einer aktuellen Entscheidung den Schuldspruch wegen grob fahrlässiger Tötung gegen eine Kärntnerin aufgehoben. Die Frau war zuvor verurteilt worden, weil sie ihren Nachbarn mit Covid-19 infiziert haben soll, was zu dessen Tod führte. Diese Entscheidung wurde am 20. Mai 2025 veröffentlicht und ist rechtskräftig, wie 5min.at berichtet.

Die aus Kärnten stammende Frau traf ihren Nachbarn im Dezember 2021 zweimal, ohne dabei eine FFP2-Maske zu tragen. Bei der ersten Begegnung war ihr die eigene Infektion mit dem Virus noch nicht bekannt. Bei der zweiten Begegnung war die Situation jedoch anders: Sie befand sich tatsächlich unter einem Absonderungsbescheid. Dieser Hintergrund führte zur Klärung der Vorwürfe in der Berufungsverhandlung.

Berufungsverfahren und Urteil

Das Oberlandesgericht entschied, dass keine grob fahrlässige Tötung vorlag, während ein Schuldspruch wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten bereits rechtskräftig war. Die Strafe für diesen Vorwurf beträgt vier Monate Freiheitsstrafe, die auf drei Jahre bedingt nachgesehen wird. Die Frau hatte gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt, was sie nun zur Aufhebung der schwerwiegenderen Anklage führte, wie aus meinbezirk.at hervorgeht.

Ein Sachverständiger bestätigte in der Berufungsverhandlung, dass nicht mit ausreichender Sicherheit nachgewiesen werden konnte, dass der Nachbar sich bei der zweiten Begegnung angesteckt hatte. Diese Tatsache hat zweifellos einen entscheidenden Einfluss auf die Urteilsfindung des Oberlandesgerichts.

Hintergrund des Falls

Die Infektion des Nachbarn erfolgte im Dezember 2021 in St. Veit/Glan. Dieser verstarb später an den Folgen der Corona-Infektion, die letztlich zu einer Lungenentzündung führte. Ein Gutachter stellte fest, dass das Virus der Frau und das Virus des Verstorbenen annähernd identisch waren. Solch ein hoher Deckungsgrad ist bei Coronaviren selten, da sie sich schnell verändern können, was die Beweislage in diesem Fall kompliziert machte. Diesbezüglich äußerte die Richterin, dass es möglicherweise viele ähnliche Fälle gegeben habe, aber die Beweise für diesen speziellen Fall als ausreichend erachtet wurden, wie rsw.beck.de hervorhebt.

Im vorherigen Urteil des Landgerichts Klagenfurt war die Frau wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten sowie einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je vier Euro verurteilt worden. Diese Entscheidung wurde jedoch durch die Berufungsverhandlung nun in einer entscheidenden Weise revidiert.

Details
Vorfall Tötung
Ursache Covid-19
Ort St. Veit/Glan, Österreich
Quellen