Haftstrafe für 31-Jährigen nach Raubüberfällen in Rosenheim
Am Landgericht Traunstein wurde kürzlich ein 31-jähriger Mann aus der Republik Moldau zu acht Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil wurde von der Vorsitzenden Richterin Heike Will verkündet, nachdem der Angeklagte bereits über neun Jahre in seiner Heimat im Gefängnis verbracht hatte. Der Mann hatte in Bayern eine Reihe von Verbrechen begangen, die von Körperverletzung bis Raub reichten.
Die schwerwiegendsten Vergehen fanden in Rosenheim und Feldkirchen-Westerham statt. Bei einem Vorfall raubte der Angeklagte eine schlafende Obdachlose aus, während er in einem anderen Fall einem Taxifahrer mit Gewalt seinen Fahrlohn abnahm. Diese Taten ereigneten sich zwischen dem 13. und 19. Dezember 2023. Der erste Vorfall begann, als der Angeklagte eine Taxifahrt antrat und nach Erhalt des Fahrpreises die Kontrolle über das Taxi übernahm. Der Taxifahrer wurde schwer verletzt und auf der Straße zurückgelassen.
Details der strafbaren Handlungen
Am 15. Dezember 2023 um 3:20 Uhr raubte der Angeklagte in Rosenheim die Wertgegenstände einer schlafenden Obdachlosen, darunter eine Umhängetasche, die eine erhebliche Summe Bargeld enthielt. Staatsanwalt Vitus Auer vermutete, dass dies die gesamten Ersparnisse der Frau waren, was die Schwere des Verbrechens unterstreicht.
Ein weiterer Vorfall ereignete sich am 19. Januar 2024, als der Mann ein Taxi nach Feldkirchen-Westerham bestellte und seinem Fahrer nicht bezahlen konnte. Dies führte zu einem heftigen Streit, bei dem der Taxifahrer mit einer Dekowaffe bedroht und körperlich angegriffen wurde. Die Polizei stellte bei der Festnahme des Angeklagten mehrere gefährliche Gegenstände in seiner Tasche fest, darunter Messer und eine Schere.
Die Richterin wies darauf hin, dass die Beweise, inklusive Videos von den Vorfällen, die Schwere der Taten eindeutig belegten. Die Ausrede des Angeklagten, er habe unter Drogen- und Alkoholeinfluss gehandelt, wurde nicht akzeptiert, da bei der Festnahme keine Drogen gefunden wurden.
Urteilsbegründung und weitere Reaktionen
Der Angeklagte zeigte während des Prozesses Reue für sein Verhalten. Im Rahmen der Urteilsbegründung betonte Richterin Will, dass Taxifahrer in der Nacht besonders schutzwürdig sind und die Gewaltanwendung in diesem Kontext nicht toleriert werden kann. Sie stellte klar, dass es keine mildernden Umstände gab, die ein geringeres Strafmaß hätten rechtfertigen können.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert, wohingegen die Verteidigung eine Verringerung auf sechseinhalb Jahre anstrebte. Letztendlich fiel das Urteil auf acht Jahre Haft, was die Ernsthaftigkeit der begangenen Verbrechen widerspiegelt.
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