Hohe Strafen für Grüne, ÖVP und NEOS: Parteispenden-Schock!

Strafen für Grüne, ÖVP und NEOS wegen unzulässiger Parteispenden durch Social-Media-Aktivitäten. UPTS und neue Regelungen erwartet.
Strafen für Grüne, ÖVP und NEOS wegen unzulässiger Parteispenden durch Social-Media-Aktivitäten. UPTS und neue Regelungen erwartet.

Niederösterreich, Österreich - Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) hat am 19. Mai 2025 erhebliche Strafen aufgrund unzulässiger Parteispenden im Zusammenhang mit Social-Media-Aktivitäten verhängt. Diese Entscheidung betrifft insbesondere die Grünen, die ÖVP und die NEOS. Die Strafen, die laut einem Bericht des Rechnungshofs aus dem Vorjahr basieren, belaufen sich für die Grünen auf über 100.000 Euro, während die ÖVP 50.637 Euro zahlen muss und die NEOS mit 70.956 Euro bestraft werden.

Für die Grünen fällt die höchste individuelle Strafe auf ehemaliger Vizekanzler Werner Kogler, der 57.803 Euro zahlen muss, gefolgt von der ehemaligen Justizministerin Alma Zadić mit 40.215 Euro. Die Grünen in Niederösterreich sind zusätzlich mit einer Strafe von 7.000 Euro belegt. Die ÖVP muss neben der Strafe für Karl Nehammer in Höhe von 50.637 Euro auch 6.000 Euro für verspätete Meldungen einer Spende an den Oberösterreichischen Arbeitnehmerbund (ÖAAB) entrichten. Für NEOS wird der ehemalige Wiener Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr mit 70.956 Euro bestraft wegen unzulässiger Spenden, die von der Gemeinde Wien für seine Social-Media-Aktivitäten bereitgestellt wurden.

Rechtliche Unklarheiten und künftige Änderungen

Der UPTS stellte fest, dass staatliche Stellen Personalkosten für parteipolitische Inhalte trugen, was als unzulässige Parteispende gewertet wurde. Für den burgenländischen Landeshauptmann Hans Peter Doskozil von der SPÖ wurde das Verfahren eingestellt, während die betroffenen Parteien Beschwerde gegen die Strafen angekündigt haben. Gemeinsam mit der SPÖ werden die betroffenen Parteien eine gesetzliche Neuregelung anstreben, um die bestehenden Unklarheiten zu klären und eine praktikable Rechtslage zu schaffen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Parteispenden sind derzeit unklar, was die Bundesregierung dazu veranlasst, an einer neuen Gesetzesinitiative zu arbeiten. Diese soll zeitnah verabschiedet werden, um eindeutige Vorschriften bezüglich politischer Kommunikationspraktiken in Österreich festzulegen. Der Rechnungshof hebt hervor, dass Spenden über 165 Euro innerhalb von vier Wochen dem Rechnungshof gemeldet werden müssen und Einzelspenden über 540 Euro unverzüglich veröffentlicht werden müssen, um eine transparente finanzielle Praxis zu gewährleisten.

In den vergangenen Jahren haben die politischen Parteien bereits wiederholt gegen die geltenden Regelungen verstoßen, was die Notwendigkeit einer klaren gesetzlichen Grundlage unterstreicht. Künftige Initiativen sollen sicherstellen, dass die Vermeidung unzulässiger Parteispenden und die ordnungsgemäße Meldung von Spenden besser kontrolliert werden.

vol.at berichtet, dass die Strafen vor dem Hintergrund einer Untersuchung des Rechnungshofs verhängt wurden, der im Vorjahr feststellte, dass politische Inhalte von Mitarbeitern in Regierungsbüros nicht ordnungsgemäß behandelt wurden. Weitere Informationen über die Regelungen zur Offenlegung von Parteispenden sind auf der Website des Rechnungshofs zu finden.

Die betroffenen Parteien scheinen sich der Problematik bewusst zu sein und fordern gemeinsam eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen, um die Transparenz in der politischen Finanzierung zu gewährleisten. Dies könnte in Zukunft zu einer stärkeren Kontrolle und weniger Verstößen im Bereich der Parteispenden führen.

Details
Vorfall Korruption
Ursache unzulässige Parteispenden durch Social-Media-Aktivitäten
Ort Niederösterreich, Österreich
Quellen